Wenn Straßen repariert werden müssen, bedeutet das oft nur eine Erneuerung der Deckschicht inklusive Beseitigung von Schlaglöchern. Für Reparaturen „oben“ ist die Gemeinde / der Kreis / das Land zuständig und trägt die Kosten. Aber wenn es nach unten geht, und eine „grundhafte Erneuerung“ ansteht, die bis in die Tragschicht geht, müssen die Anlieger einen Beitrag als Umlage zahlen.
Das ist in Roßdorf in einer Satzung geregelt und die Umlagekosten hängen stark von der individuellen Situation des Grundstücks ab. Nur ein Teil der Kosten wird den Anwohnern in Rechnung gestellt. Bei einer Durchgangsstraße ist es weniger, bei einer Anliegerstraße mehr. Wenn der Kanal gleichzeitig erneuert wird (was bewusst von den „Gemeindewerken“ so geplant wird) fällt dieser Teil der Straße aus der Berechnung für die Anlieger heraus. Trotzdem können dabei Rechnungen von 5 bis 10 Tausend Euro zusammen, die natürlich abgestottert werden können, aber immer ein Batzen Geld ist.
Die CDU Roßdorf hatte am 24.3.2013 beantragt, eine Satzung für „wiederkehrende Straßenbeiträge“ zu entwerfen. Stark vereinfacht: Alle Hausbesitzer zahlen jährlich einen Beitrag, der sich an den tatsächlichen Umlagekosten eines festzusendenden Bezirks (z.B. Ortsteil) orientiert. Das ist keine Steuer, sondern eine andere Form der Abrechnung tatsächlicher umlagefähiger Kosten.
Die Grünen halten das für eine gute Idee.
Denn nur die tatsächlichen Kosten, die den Anwohnern belastet werden dürfen, werden auf eine große Gruppe von Anliegern umgelegt. So verringert sich die Belastung für die Einzelnen, aber es wird auch nur das gezahlt, was nach Satzung von der Bevölkerung verlangt werden darf.
Solidarprinzipien sind gut. Das hatten wir Grüne immer unterstützt.
Derzeit wird in vielen Gemeinden im Umkreis über diese neue Gebührensatzung beraten. Mehrere Gemeinden haben sie schon eingeführt und Erfahrungen gesammelt. Auf diese kann man aufbauen. Andere Gemeinden beschäftigen noch Gutachter mit dem Für und Wider. Mindestens 6 Gemeinden im Umkreis sind aber diesen Weg gegangen und sind dabei „Wiederehrende Straßenbeiträge“ einzuführen.
Die Zeit ist reif, Man muss das Rad nicht mehr neu erfinden.
Der CDU-Antrag von 2013 schlummert noch in den Ausschüssen der Gemeindevertretung. Die SPD hatte sich sehr schwer getan mit diesem Thema, denn sie befürchtete hohen Verwaltungsaufwand und Bürgerproteste. Im Koalitionsvertrag von SPD und CDU wird das Thema als Beratungspunkt erwähnt. Wir würden es begrüßen und unterstützen, wenn aus dem CDU-Antrag ein Arbeitsauftrag an den Gemeindevorstand würde und danach eine solidarische Straßenbeitragssatzung entstünde. Geteiltes Leid ist halbes Leid. Und Straßen saniert man ja nicht aus Spaß, sondern nur, wenn es wirklich nötig ist. Daran darf sich durch das erweiterte Umlageprinzip natürlich nichts ändern.
Die Grünen sehen eine solidarischere Gebührensatzung positiv und hoffen, dass die Initiative der CDU bald Früchte trägt.
Für die Grünen: Frieder Kaufmann
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