Bei einem Fachvortrag von Eva Goldbach, Landtagsabgeordnete und Grüne Sprecherin für Kommunales, ländlichen Raum und Datenschutz, haben wir uns schlau gemacht.
Auch Stefan Eichelhardt, Kandidat für das Bürgermeisteramt, hat diese Gelegenheit genutzt sich mit dem Thema vertraut zu machen.
Eine wichtige Einnahmequelle der Kommunen sind die Einnahmen durch den Kommunalen Finanzausgleich vom Land Hessen. Eine Änderung sorgt hier zurzeit für Unmut. Einige Gemeinden erhalten viel weniger, andere nach der neuen Berechnung mehr. Für Roßdorf ändert sich jedoch erstmal nichts.
Der Hessische Staatgerichtshof hat den jahrzehntealten Kommunalen Finanzausgleich für rechtswidrig erklärt. Im „Alsfeld-Urteil“ haben die höchsten hessischen Richter vereinfacht gesagt festgestellt, dass sich die Unterstützung der Kommunen nicht mehr nach der Konjunktur, sondern nach den Aufgaben der Gemeinden zu richten hat. Das ist sehr zu begrüßen.
Jede hessische Regierung ist an diesen Richterspruch gebunden und muss ihn umsetzen
Juristen sehen das sofort differenziert. Die Landesregierung hat einen Umsetzungsentwurf zur Diskussion gestellt. Die Juristen vom Hessischen Gemeindebund haben das kritisch kommentiert, sind aber überraschenderweise an vielen Stellen zum Ergebnis gekommen, dass das Urteil damit umgesetzt wird, auch wenn sie natürlich „bessere Ideen“ haben.
Eva Goldbach (Grüne) erklärte bei der Veranstaltung der Grünen in Griesheim die Grundprinzipien des neuen Kommunalen Finanzausgleichs.
Der Finanzbedarf wird anhand der tatsächlichen Ausgaben ermittelt, und mit Statistik-Methoden auf „Angemessenheit“ bewertet. Die Ausgaben der Gemeinden für Kinderbetreuung, Sport, Natur und Kultur werden da aber zu 100% berücksichtigt.
Die Basiszahlen sind natürlich alt, von 2011. Aber im ersten neuen Finanzausgleich 2016 werden die aktuelleren Zahlen einfließen, die für Roßdorf auch die stark gestiegenen Kinderbetreuungskosten enthalten werden. Die Zuwendungen vom Land werden also steigen. Bis dahin gibt es einen Überbrückungsfond, von dem auch Roßdorf profitiert.

Stefan Eichelhardt fasste nach dieser Informationsveranstaltung seinen Eindruck zusammen:
„Die Gemeinden müssen sich darauf verlassen können, dass das Land Hessen, genau wie es die Verfassung vorschreibt, ihnen die Finanzmittel zur Erfüllung ihrer
Aufgaben bereit stellt. Das „Alsfeld-Urteil“ hat die Position der Gemeinden gestärkt. Wie gut das die hessische Landesregierung umsetzt, werden wir 2016 bei der Umsetzung des neuen Systems sehen.“
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