Erschließung Erlehne nicht auf Kosten der Gemeinde

Wer zahlt die Erschließung der „Erlehe“?

Am Freitag, 22.9.06, wurde auf Antrag der Grünen heiß über die Erschließung des Baugebiets Erlehe diskutiert, das rund um  „Kayser-und Seibert“ entstehen soll. Das Ergebnis ist sehr interessant.
„Gut, dass ihr Grüne das Thema aufgegriffen und die Diskussion ins Rollen gebracht habt“, meinte ein Gemeindevertreter. Denn diese Erschließung wird sehr teuer, und es muss verhindert werden, dass die Gemeinde dies bezahlt.
Deshalb hatten wir beantragt, dass die gesetzlichen Regelungen hier angewendet werden sollen. Das heißt, maximal 10% der Kosten würden zu Lasten von Roßdorf gehen. Eine Selbstverständlichkeit? Da waren wir uns nicht so sicher, und zählten in dem Antrag auf, welche Erschließungsmaßnahmen insbesondere den Grundstücksbesitzern angerechnet werden müssen: „alle Aufwendungen, die hauptsächlich dem neuen Baugebiet dienen (Herstellung des Straßenabzweigs – auf der Kreisstraße nach Ober-Ramstadt-, Lärmschutzwand, Mischwasserkanal bis Blütenweg, Löschwasserversorgung etc)“.
Dieser Antrag, der in der Tat nichts anderes vorsieht als im Gesetz vorgeschrieben, wurde im Bauausschuss  von der SPD-Mehrheit rundweg abgelehnt. Im Haupt- und Finanzausschuss wurde als Gegenvorschlag ein „städtebaulicher Vertrag mit den Grundstücksbesitzern“ angekündigt.
Darüber gab es im Parlament eine intensive Debatte, bei der viele Gemeindevertreter erkennen mussten, wie kompliziert solche Erschließungsregeln sind.
Wenn so ein Vertrag geschlossen wird, ersetzt er die gesetzlichen Vorgaben vollständig. Man kann darin dem Investor alle Kosten abnehmen, oder ihm alle aufbürden, sozusagen von Null  bis 100 Prozent und darüber hinaus. Das Risiko ist aber, dass nur das bezahlt werden muss was auch im Vertrag steht. Auch wenn das Parlament am Ende so einem Vertrag zustimmen muss, steckt der Teufel im Detail der Vertragsgestaltung.
Robert Ahnt machte  außerdem darauf aufmerksam, dass  unser Vorschlag der gesetzlichen Regelung  dauerhaft gültig ist, während ein Vertrag immer nur zwischen den vertragsschließenden Parteien gilt. Auch bei einer gesetzlichen Regelung kann die Gemeinde die Zahlungen im Vorhinein verlangen, bis zur vollen zu erwartenden Höhe, so steht es in unserer gültigen Gemeindesatzung.

Alles gute Argumente für unseren Antrag.

Deshalb brauchte es auch zwei Sitzungsunterbrechungen, bis die SPD-Fraktion eine Lösung vorschlug, die unserem Grünen Antrag Rechnung trägt und  eine Erschließung regelt, die von den Grundstückseigentümern bezahlt wird. Beschlossen wurde (bei nur zwei Enthaltungen aus der SPD):
„1, Der Gemeindevorstand wird beauftragt für die Erschließung des Baugebietes Erlehe einen  städtebaulichen Vertrag zu erstellen.

2.  Dieser städtebauliche Vertrag hat die gesetzlichen Mindestanforderungen des Baugesetzbuches zu enthalten.

3. Es wird sichergestellt, dass alle Aufwendungen, die hauptsächlich dem neuen Baugebiet dienen (Herstellung des Straßenabzweigs, Lärmschutzwand, Mischwasserkanal bis Blütenweg, Löschwasserversorgung etc.), gegenüber den neuen Eigentümern abgerechnet werden.

4. Der Vertragsentwurf  ist in allen Ausschüssen zu beraten und der Gemeindevertretung vorzulegen.“

  Dieser Vertrag muss nun bevor der Bebauungsplan rechtskräftig wird und das heutige Gärtnereigelände zugebaut werden kann von der Gemeindevertretung genehmigt werden.

  F. Kaufmann

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