Kayser und Seibert zweiter Akt

Wo bleibt das Wohl der Allgemeinheit?(19.06.2000)

Auf der kommenden Sitzung der Gemeindevertretung steht erneut die Bebauung des Gärtnereigelände Kayser und Seibert auf der Tagesordnung. Schon im vergangenen Jahr, als die Pläne von Kayser und Seibert erstmals dem Parlament vorgelegt wurden, haben die Roßdörfer Grünen heftig dagegen protestiert (siehe Presseerklärung vom April 99).
Die nun vom Vorhabenträger gewünschte Veränderung des Bebauungskonzeptes hat zum Ziel, das Gärtnereigelände noch weiträumiger zu bebauen als bisher vorgesehen. Darüber soll die Gemeindevertretung abstimmen. Der Gemeindevorstand empfiehlt zwar einerseits, den Wunsch des Vorhabenträgers abzulehnen, aber an der prinzipiellen Bebauung mit 14 neuen Doppelhaushälften wird weiter festgehalten. Grund für die Grünen, auch diesmal gegen die Bebauung des Geländes zu argumentieren

Die Gärtnerei ist im so genannten Außenbereich entstanden, weil das Baugesetzbuch die Ansiedlung solcher Betriebe genauso wie die Betriebe der Landwirtschaft dort erlaubt. Damit kann jedoch nicht das Recht auf eine spätere Bebauung hergeleitet werden, sonst könnte jeder Landwirt sein Ackerland bei Aufgabe des Betriebes zu Bauland erklären. Normalerweise wird im Flächennutzungsplan und im Regionalplan vorbestimmt, wo die zukünftigen Bauflächen einer Gemeinde liegen. Das Gärtnereigelände ist im Flächennutzungsplan der Gemeinde jedoch nicht als Bauland vorgesehen. Der Regionalplan sieht die künftige Baumöglichkeit von Roßdorf in einer ganz anderen Richtung vor, nämlich auf den flachen Äckern östlich der ehemaligen Bahnlinie in Richtung Sportzentrum. An der richtigen Stelle, wie die Roßdörfer Grünen meinen.
Das Gelände der Gärtnerei liegt dagegen in einer zusammenhängenden wertvollen Landschaft, welche künftig durch einen 3 Meter hohen Lärmschutzwall auf einer Länge von mehr als 250 Metern zerschnitten wird. Das vorhandene historische Gärtnereigebäude liegt in dieser Landschaft ähnlich wie ein altes Gehöft und fügt sich ein. Zwei weitere Wohngebäude wurden durch die Gemeinde bereits zugelassen, um einen zeitgemäßen Betrieb der Gärtnerei zu ermöglichen. Darüber hinaus wurden bei der Ausweisung des Baugebietes am Blütenweg auf der anderen Seite des Riedsbaches bereits große zusammenhängende Gärtnereiflächen zu Bauland gemacht.
Die geplanter Neubebauung an der Straße nach Ober-Ramstadt ist alles andere als eine Abrundung der bestehenden Bebauung. Es handelt sich nicht um eine Baulücke, wie die 250 Meter lange Erdaufschütteung beweist. Es handelt sich vielmehr um eine Neubebauung im Außenbereich, für die bisher noch kein einziger guter Grund genannt wurde. Solche Argumente wurden auch mit der jetzigen Vorlage des Gemeindevorstandes nicht nachgereicht. Die Grünen hatten vor einem Jahr öffentlich gefragt, wo der Vorteil für die Allgemeinheit liegt. Warum fügt sich die Gemeinde ohne Not selbst einen solchen landschaftlichen Schaden zu? Wir wiederholen unsere Fragen und fordern eine überzeugende Erklärung, warum gerade an dieser Stelle eine Neubebauung erforderlich ist!
Wenn an dieser Fehlentscheidung weiter festgehalten wird, dann hätte dies auch schlimme Folgen für die weitere Planungskultur in der Gemeinde. Mit gleichem Recht könnten alle Grundstückseigentümer am Rand von Roßdorf neue Baugebiete verlangen. Wenn nun auch der Außenbereich auf Antrag von einzelnen Interessenten zum Bauland erklärt wird, dann hat das große Monopoly-Spiel in Roßdorf jetzt erst richtig begonnen. Es ist schon jetzt absehbar, dass die Mehrzahl der Roßdörfer Bürgerinnen und Bürger nicht zu den Gewinnern dieses Spiels gehören wird.

Die Grünen Roßdorf / Gundernhausen Robert Ahrnt

Verwandte Artikel