Beim Grünen Brunch am 30.6.19 fragten Eltern, ob ihre Kinder bis zu 8 Jahren auf dem Gehweg fahren müssen. Klare Antwort: JA. Und dürfen auch die Eltern diese Kinder auf dem Gehweg begleiten? Genauso klare Antwort: JA.
Diese Regel gibt es in dieser Form erst seit wenigen Jahren. Als übergeordnete Regel gilt aber der § 1 der Straßenverkehrsordnung, dass alle Teilnehmer am Straßenverkehr aufeinander Rücksicht zu nehmen haben.
Das Recht des Stärkeren gibt es in der Straßenverkehrsordnung nicht, und in einer Demokratie sowieso nicht. Nirgends.
Natürlich fühlen sich manche Fußgänger belästigt, wenn Kinder und ihre begleitenden Eltern auf dem Gehweg radeln.
Die Rechtslage ist aber eindeutig.
Hier das Originalzitat aus der Straßenverkehrsordnung: (§ 2 Abs. 5 StVO).
„Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr müssen, Kinder bis zum vollendeten zehnten Lebensjahr dürfen mit Fahrrädern Gehwege benutzen. Ist ein baulich von der Fahrbahn getrennter Radweg vorhanden, so dürfen abweichend von Satz 1 Kinder bis zum vollendeten achten Lebensjahr auch diesen Radweg benutzen. Soweit ein Kind bis zum vollendeten achten Lebensjahr von einer geeigneten Aufsichtsperson begleitet wird, darf diese Aufsichtsperson für die Dauer der Begleitung den Gehweg ebenfalls mit dem Fahrrad benutzen; eine Aufsichtsperson ist insbesondere geeignet, wenn diese mindestens 16 Jahre alt ist. Auf zu Fuß Gehende ist besondere Rücksicht zu nehmen. Der Fußgängerverkehr darf weder gefährdet noch behindert werden. Soweit erforderlich, muss die Geschwindigkeit an den Fußgängerverkehr angepasst werden. Vor dem Überqueren einer Fahrbahn müssen die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen.“
Dieses Gesetz ist richtig klar.
In Roßdorf sind viele Straßen zu eng, auch viele Gehwege reichen nicht mal für einen Kinderwagen. Gerade deshalb finden wir es gut, wenn Kinder auf den Gehwegen langsam erfahren, wie man sich im Verkehr miteinander verträgt.
Rücksichtnahme z.B. auf Ältere und Behinderte ist oberste Priorität. Manche Kinder brauchen dazu noch die direkte Unterstützung durch die Eltern, die dann halt auch auf dem Gehweg mit fahren.
Der umgedrehte Hinweis sei erlaubt: Wenn Vierjährige auf ihrem Laufrad affenschnell mitten auf der Straße fahren, und die Eltern seelenruhig hinterher oder vielleicht sogar noch vornedran fahren, dann haben zwei Leute einen Fehler gemacht. Das sehen wir leider öfters. Dies halten wir für viel schlimmer, als wenn ein Kind auf dem Gehweg mal ein bisschen ungeschickt die Rücksichtnahme auf andere Verkehrsteilnehmer übt. Unter Anleitung der Eltern.
Für die Grünen: Frieder Kaufmann 14.7.2019

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