Anfrage der GRÜNEN zum Neubaugebiet Erlehe beantwortet

Warum muss man am Ortseingang von Roßdorf aus Ober-Ramstadt kommend am Baugebiet “Erlehe“ Tempo 70 einhalten, aber darf in der Gegenrichtung ab der Ringstraße mit Tempo 100 losbrettern?

Und warum gibt es an der Ausfahrt aus dem Baugebiet Erlehe nicht eine viel stärkere Tempobegrenzung, weil man spätestens wenn das Gras so hoch wie in diesen Tagen gewachsen ist einfach nicht sieht was für ein Fahrzeug aus Richtung Ober-Ramstadt kommt und wie schnell es wirklich ist?

Das Foto stammt von der Einfahrt zur „Erlehe“ Sehen Sie das Auto das gerade aus Ober-Ramstadt kommt? Wer hier rausfährt sieht es auch nicht.

Diese Fragen haben die GRÜNEN in eine Anfrage gesteckt, die bei der letzten Gemeindevertretungssitzung so beantwortet wurde.

Wir lernten, dass es einen „Geschwindigkeitstrichter“ an der Einfahrt in einen Ort gibt. Aber die Begründung dafür ist nur aus Autofahrersicht geprägt: „Um durch Harmonisierung der Geschwindigkeiten abrupte Fahr- und Bremsmanöver zu vermeiden.“ Reine Autofahrersicht.

Fußgänger, Radfahrer, der Querverkehr aus dem Wohngebiet spielen keine Rolle. Nur die Abnutzung der Bremsbeläge der Autos. Entschuldigung, das ist übertrieben, aber logisch.

Denn einen Geschwindigkeitstrichter vor der Zufahrt zum Wohngebiet Erlehe aus Richtung Roßdorf gibt es nicht. Hier darf kräftig Gas gegeben werden. Denn dort gibt es keinen Unfallschwerpunkt. Das wird statistisch akribisch geprüft.

Es spielt keine Rolle dass es da um die Aus-und Zufahrt zu einem Wohngebiet geht. Die ist außerorts und spielt bei der heutigen bundesrepublikanischen Verkehrsrechtslage keine Rolle. Alle Verkehrsbeziehungen werden aus Autofahrersicht bewertet,

Wir haben auch gefragt: Welche Geschwindigkeitskontrollen gab es an dieser Stelle in Richtung Ober-Ramstadt? Bitte geben Sie uns die Details, beispielsweise wie oft wurde gemessen, wann wurde gemessen, wie viele Fahrzeuge wurden erfasst, welche Geschwindigkeiten wurden gemessen, wie viele Überschreitungen gab es, etc. Antwort: Bisher wurde dort durch den gemeinsamen Ordnungsbehördenbezirk Griesheim. welcher für die Radarmessungen in Roßdorf zuständig ist, eine Verkehrsbeobachtung durchgeführt. Hierbei wird durch die besonders geschulten Angestellten visuell überprüft, ob Fahrzeuge festzustellen sind, welche die zulässig erlaubten Geschwindigkeiten überschreiten. Sind augenscheinlich keine Verstöße fest-zustellen, findet keine Messung statt. So auch bei der im Jahr 2018 durchgeführten Verkehrsbeobachtung. 2020 erfolgte eine statistische Erhebung an vier Tagen. Hierbei wurden in Fahrtrichtung Ober-Ramstadt insgesamt 13147 Fahrzeuge erfasst. Die durchschnittlich gefahrene Geschwindigkeit betrug 72 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitungen lagen bei 1,5 %

Aufgrund der jetzigen Anfrage wurde der Ordnungsbehördenbezirk beauftragt, dort für beide Fahrtrichtungen eine Radarmessung durchzuführen.

Diese wurden am Donnerstag, dem 05.05.2022, von 07.02 – 09.39 Uhr, Fahrtrichtung Roßdorf und am Dienstag, dem 10.05.2022, 07.02 – 08.35 Uhr durchgeführt. Es wurden in Fahrtrichtung Roßdorf 103 Fahrzeuge und in Fahrtrichtung Ober-Ramstadt 87 Fahrzeuge erfasst und gemessen. Es wurden keine Geschwindigkeitsüberschreitungen festgestellt!

Ein einziger Lichtblick bei diesem Thema:

„Der Bürgermeister wird, wie bereits frühzeitig avisiert, eine Verkehrsschau durchführen und erforderliche Maßnahmen diskutieren.“

 

Für die Grünen: Frieder Kaufmann mit dem Redaktionsteam

 

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