Roßdorf und vor allem Gundernhausen liegen unter der als „Lärmkeule“ bezeichneten Geräuschentwicklung des Frankfurter Flughafens. Auf das Konto des Flugverkehrs gehen mindestens vier bis fünf Prozent der jährlich neu verursachten Erwärmung, Tendenz steigend. Dieses Thema werden wir in einem separaten Artikel nochmal aufgreifen.
Fliegende und Nicht-Fliegende Roßdörfer und Gundernhäuser gleichermaßen werden aber durch den Fluglärm beeinflusst, insbesondere nachts zur Schlafenszeit.
Deshalb ist die Einhaltung des Nachtflugverbots sehr wichtig. Dieses bedeutet, dass zur Sicherstellung der Nachtruhe zwischen 23 Uhr und 5 Uhr ein sechsstündiges Verbot geplanter Flugbewegungen gilt. Landungen sind nur noch bis 24 Uhr zulässig, wenn die Verspätung sich nicht aus der Flugplangestaltung ergibt. Starts sind bis 24 Uhr zulässig, wenn der Grund der Verspätung außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegt; Sie müssen aber einzeln genehmigt werden.
Die gute Nachricht: Im Vergleich zu 2018 hat sich die Situation 2019 deutlich verbessert. Insbesondere im Sommer 2018 hatte sich Ryanair unrühmlich hervorgetan, und die Flugpläne so knapp bemessen, dass reihenweise Flüge in den Zeitraum des Nachtflugverbots fielen.
Insgesamt waren es für alle Fluggesellschaften in 2018 immerhin 1054 Landungen und 496 Starts. Das hat sich insbesondere bei den Landungen deutlich verbessert, auf 602 Landungen und 432 Starts im Jahr 2019. Auch das sind natürlich noch immer zu viele für ungestörten Schlaf!
Dabei erfolgten von den verspäteten Anflügen ab 23 Uhr etwa 27 Prozent durch Ryanair, 19 Prozent durch die Lufthansa, 17 Prozent durch Condor sowie 16 durch TUIFly.
Das Titelbild zeigt eine nächtliche Landung. Es ist nicht nur Ryanair von dem die Nachtruhe mißachtet wird.
Der Aufschrei der Bevölkerung hat also gewirkt. Die Fluggesellschaften haben nach dem chaotischen Sommer 2018 reagiert und Flüge teilweise vorverlegt oder Ersatzflugzeuge und Crews in Bereitschaft gehalten. „Das ist auch ein Erfolg des beharrlichen Vorgehens der Fluglärmschutzbeauftragten und der hessischen Luftaufsicht“, sagte Minister Al-Wazir. „Nachlässigkeit gegenüber dem Nachtflugverbot wird nicht geduldet. Wir werden den Druck daher weiterhin hochhalten.“
Wie bereits in den Vorjahren häuften sich auch 2019 die Verspätungen in den Sommermonaten, da es dann nicht nur mehr Flugverkehr, sondern inzwischen auch mehr extreme Wetterereignisse wie Gewitter und Starkwind gibt als im Winterhalbjahr. Allein auf die Monate Juni bis August entfielen mehr als die Hälfte der Verspätungsstarts (269). „Auch hier macht sich die Klimaerwärmung bemerkbar“, sagte der Minister. „Waren früher Schnee und Eis die häufigsten Gründe für Ausnahmegenehmigungen, sind es inzwischen Sommergewitter.“
Die Ruhe weiter stärken dürfte auch ein ganz neues Gerichtsurteil von Anfang Januar: Die Fluggesellschaft Ryanair muss die gesetzlich geregelte Entschädigung von 250€ zahlen, wenn für 22 Uhr Ankunftszeit geplante Flüge erst nach 23 Uhr landen könnten, und deshalb nach Hahn umgeleitet werden. Im konkreten Fall hatten die Passagiere dadurch fünf Stunden Verspätung. Das Gericht entschied kühl, dass das Nachtflugverbot keine höhere Gewalt sondern geltendes Recht sei. „Wenn Ryanair Landungen um 22 Uhr plant, kalkuliert das Unternehmen bewusst die Risiken des eventuell eintretenden Nachtflugverbots mit ein“. Die Entschädigung für den einzelnen Passagier ist gering, aber würden alle Passagiere ihr Recht einfordern, lägen die Kosten für Ryanair in einem solchen Fall schnell bei mehreren Zehntausend Euro. (Aktenzeichen 32 C 5554/19 (69))
Ob die knappe zeitliche Kalkulation dann noch wirtschaftlich ist?
GRÜNER NEUJAHRSTREFF am Sonntag 19.1.2020 ab 11 Uhr. Wir freuen uns, wenn ihr zu uns in den Alten Bahnhof in Roßdorf kommt. Bis dann!
Für die Grünen: Frieder Kaufmann, 16.1.2020
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