Plaktatierungssatzung neu gedacht

2017 dokumentierte ein Bürger, dass die Parteien in Roßdorf sich nicht an die seit 1989 geltende „Plakatierungssatzung“ und ihre Ergänzung durch einen späteren Beschluss des Gemeindevorstands hielten Er bemängelte, dass die Werbetafeln zur Bundestagswahl auch an den Ausfallstraßen am Ortsrand aufgehängt wurden. Das ist dort nämlich nicht erlaubt. Er forderte vehement und erfolgreich ein Abhängen dieser „illegalen“ Werbetafeln.

Die dort ebenfalls aufgestellten Werbetafeln der Autohäuser und Gymnastikzentren übersah der Bürger dabei allerdings. Die stellten ihre Plakate überall auf, Satzung hin oder her, und belegten alle Laternenpfähle und Bäume im Ort und am Ortsrand mit ihrer Werbung, Es gab kaum noch Platz für die Werbetafeln der Parteien zur Bundestagswahl.

Aber der Bürger hatte Recht:

Regeln müssen eingehalten werden.

Deshalb hängten die Grünen und die SPD ihre Plakate ab. Wir sorgten aber auch dafür, dass die genauso regelwidrig aufgestellten Kommerz-Plakate abgehängt werden mussten.

Jetzt haben die Grünen den Spieß umgedreht und erfolgreich beantragt, dass die Gemeinde bei zukünftigen Wahlkämpfen keine gewerblichen „Werbetafeln“ mehr genehmigt. Dann können die Menschen, Organisationen, Parteien, die für ihre Ideen oder auch sich selbst bei Wahlen Werbung machen wollen, den öffentlichen Raum nutzen ohne gegen Regeln zu verstoßen oder gar Verkehrsteilnehmer zu behindern.

Dieser Grüne Antrag wurde vom Parlament einstimmig angenommen,

Ob „Werbetafeln“ wirklich zur Meinungsbildung beitragen, bezweifeln die Grünen natürlich auch.

Allerdings wissen wir, dass unser Plakat mit den 24 KandidatInnen und Kandidaten zur letzten Gemeindevertretungswahl sehr genau studiert wurde. In einer Demokratie wollen die Menschen zu Recht sich ein Bild von denen machen die sie vertreten wollen.

Und das ist wichtiger, als die 97ste Werbung für das Topmodell eines Autohauses, von dem jeder weiß, dass es die Ankündigungen nicht erfüllen wird.

Weil der Grüne Antrag einstimmig angenommen wurde, wird es in „Wahlkampfzeiten“ sechs Wochen Werbung am Straßenrand nur für Politik statt Kommerz geben. Vereinswerbung ist natürlich weiter möglich.

„Wahlkampfzeit“ ist immer 6 Wochen vor einer Wahl. Das ist überschaubar. Und wer sich von „Straßenbegleitwerbung“ belästigt fühlt, wird es dann wenigstens nur noch von denen, die er / sie bei Gebrauch des Wahlrechts wählen könnte. Also: Augen zu oder auf und wählen gehen.

Die nächste Wahl ist die Landtagswahl am 28.Oktober 2018.

Für die Grünen: Frieder Kaufmann

 

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