Der nachfolgende Antrag soll auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung gestellt werden.
Bitte vorab im HFA und SKS behandeln.
Die Gemeindevertretung möge beschließen
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, der Gemeindevertretung einen aktuellen Bericht zu
Angebot, Bedarf und Versorgungsgrad an Betreuungsplätzen in der Gemeinde für Kinder unter drei Jahren, für Kinder ab drei Jahren bis ins Vorschulalter und für Kinder im Schulalter
vorzulegen.
Ab 2014 soll dieser Bericht der Gemeindevertretung jährlich zum 1.3. und 1.9. vorgelegt werden. Dieser Bericht soll mindestens folgende Angaben getrennt für die jeweilige Altersgruppe enthalten:
Wie viele Betreuungsplätze in wie vielen Gruppen stehen in der Gemeinde zur Verfügung?
◦ In kommunalen Einrichtungen
◦ Bei freien Trägern
◦ U 3: Bei Tageselternbetreuung
Wie viele dieser Plätze sind aktuell besetzt?
Wie viele Plätze werden in den Kindertagesstätten voraussichtlich zum Beginn des neuen
Schuljahres frei?
Wie hoch ist die Anzahl der Kinder in der Gemeinde, die einen Rechtsanspruch auf U3-
oder Ü3-Betreuung haben?
Wie hoch ist der jeweilige Versorgungsgrad in Prozent?
Besteht Bedarf das Angebot an Betreuungsplätzen zu verändern?
◦ Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant?
Kann eine Besetzung der erforderlichen Stellen durch qualifiziertes Personal sichergestellt
werden?
Antragsbegründung:
Der Bedarf an Kinderbetreuungsplätzen ist durch sich verändernde Bedarfe der Familien, durch Zuzug und Wegzug, durch Schwankungen der Geburtenzahlen und durch gesetzliche Änderungen ständigem Wandel unterworfen.
Es ist eine Pflichtaufgabe der Gemeinde, für alle Kinder ab drei Jahren und für Kinder unter drei Jahren bedarfsgerecht ausreichend Betreuungsplätze zur Verfügung zu stellen. Für Schulkinder ergibt sich der Bedarf in den Familien durch die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Die Gemeinde muss sich den Veränderungen der Bedarfe ständig anpassen, was zu
Auswirkungen auf Haushalt, Personal, Liegenschaften…führt. Eine fortlaufende Planung aufgrund aktueller Daten ist Voraussetzung dafür. Auch die Gemeindevertretung braucht für ihre Entscheidungen aktuelle Daten. Zudem erhält die Öffentlichkeit über die geforderten Berichte regelmäßig Informationen über die Betreuungssituation in der Gemeinde. Eltern können dadurch besser abschätzen, ab wann ihren Kindern ein Betreuungsplatz zur Verfügung steht.
Gez. Frieder Kaufmann
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