Der als Akteneinsichtausschuss bestimmte Ausschuss der Gemeindevertretung (UKBV) hat getagt,
Viele Bürgerinnen und Bürger wünschen sich zu Recht, dass in der Gemeindevertretung nicht gestritten, sondern gemeinsam nach Lösungen gesucht wird. Auch wir wollen genau das – und wir setzen uns dafür ein, dass die Entscheidungen, die wir gemeinsam treffen, auch umgesetzt werden.
Dazu gehört auch der mit deutlicher Mehrheit gefällte Beschluss der Gemeindevertretung vom 19.7.2024 die Ausschreibung für zwei weitere Windkraftanlagen im Gemeindewald bis Dezember 2024 zu starten.
Wir wollten deshalb wissen: Was ist seitdem geschehen? Warum wurde noch keine Ausschreibung gestartet? Warum geht es nicht voran?
Zur Ursache der Verzögerung der Ausschreibung gibt es in den spärlichen Unterlagen keinerlei Hinweise.
Vorgelegt wurden 12 dicke Ordner, die sich aber auf die bestehenden Windräder auf dem Tannenkopf beziehen. Nur ein kleiner schmaler halbvoller Aktenordner spiegelt die Arbeit der letzten drei Jahre wider.
Trotzdem hat die Akteneinsicht durch den Ausschuss nun wichtige Fakten gebracht:
- Wetterdienst und Flugsicherung haben keine Einwände.
- Für die geplante Fläche sind keine Zielabweichungen vom Regionalplan mehr nötig. Eine Bauleitplanung der Gemeinde reicht aus.
- Das Gebiet ist geeignet – moderne Anlagen könnten dort wirtschaftlich betrieben werden.
- Eine europaweite Ausschreibung ist vorgeschrieben, aber das ist nichts Ungewöhnliches. Die Hessische Ausschreibungsdatenbank hilft dabei.
Unsere zentrale Frage ist aber unbeantwortet:
Wenn diese wesentlichen Voraussetzungen längst erfüllt sind – warum dauert es dann so lange?
Und noch mehr Fragen tun sich seit der Ausschusssitzung auf:
- Warum ist ausgerechnet nur ein Vertreter der Gruppe WiR – bekannt für ihre ablehnende Haltung zur Windkraft – in der neu geschaffenen verwaltungsinternen Arbeitsgruppe zur Windkraft eingebunden? Die Mitglieder des Akteneinsichtausschusses sahen darin eine klare Weichenstellung gegen Windenergie.
- Wie passt es zum demokratischen Miteinander, wenn ein Bürgermeister Aufgaben, die ihm gesetzlich übertragen sind, scheinbar nur teilweise ausführt – und dabei einem klaren Mehrheitsbeschluss nicht folgt?
- Was bedeutet es für uns als Gesellschaft, wenn dadurch – entgegen aller Mehrheiten – Projekte blockiert werden, die für viele Bürgerinnen und Bürger mehr Klimaschutz und bezahlbare Energie bedeuten würden?
Wenn der Eindruck entsteht, dass Beschlüsse der Gemeindevertretung nicht umgesetzt werden, obwohl viele fachliche Hürden längst aus dem Weg geräumt sind, dann müssen wir Sie darüber informieren.
Fragen durch die Ausschussmitglieder im Anschluss an die Akteneinsicht wurden durch den Bürgermeister nicht beantwortet. Er bezog sich auf die Hessische Gemeindeordnung (HGO) und die Möglichkeit schriftlicher Anfragen durch die Gemeindevertretung.
Aus unserer Sicht ein unnötiger Umweg. Dennoch, die Fragen werden wir zur nächsten Sitzung der Gemeindevertretung schriftlich formulieren und dann schriftlich beantwortet bekommen. Es ist zu hoffen, dass die Antworten diesmal detailliert genug sind um etwas damit anfangen zu können. Danach trifft sich der Ausschuss ein weiteres Mal.
Denn nur wenn alle Fakten auf dem Tisch liegen, kann sich jede und jeder selbst ein Bild machen. Denn es geht um mehr als Windräder. Es geht um Verlässlichkeit, Demokratie und um unsere gemeinsame Zukunft.
Für die GRÜNEN: Astrid Kaufmann und Redaktionsteam

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