Das Bild stammt von der Montage eines der beiden Windräder auf dem Tannenkopf . Sie sind speziell für „Schwachwindgebiete“ konstruiert und laufen auch bei geringen Windströmen in Volllast. Der extra gebaute Messamt brachte höhere Ergebnisse als die Gutachter erwartet hatten
Seit dem 1.1.2023 gilt das erneuerte Bundesgesetz (EEG), das die dezentrale Energieerzeugung massiv fördert. Das ist endlich ein Schritt weg von Großkraftwerken. Und es kommt noch besser:
Wenn solche Anlagen von mindestens 50 „natürlichen Personen“ errichtet werden, von denen 75% maximal 50 km rund um z.B. ein Windrad wohnen, werden diese Bürgerenergiegesellschaften stark gefördert.
Das ist endlich bürgernahe Kirchturmpolitik, wie wir sie uns wünschen.
Die wichtigste Förderung für Bürgerenergieanlagen sind Geld und weniger Bürokratie.
Punkt 1: 200.000€ kann es für die Anlaufkosten geben, also Vorplanung, Analysen oder Gutachten. Sie müssen nicht zurückgezahlt werden, wenn die Genehmigung mehr als zwei Jahre braucht.
Ein Riesenfortschritt gerade für kleinere Investoren, die solche Planungen nicht aus der Portokasse finanzieren können.
Punkt 2: Für Windenergie entfällt die europaweite Ausschreibungspflicht, wenn das Gesamtprojekt nicht stärker als 18 MW ist. Zur Größenordnung: die beiden Windräder in Roßdorf haben zusammen nur 5MW Nennleistung.
Dies erleichtert das Verfahren enorm und fördert kleinere dezentrale Anlagen.
In Roßdorf gibt es schon lange Diskussionen wie mehr lokale Energie erzeugt werden kann.
Die konkreteste ist, im Wald des Tannenkopfes Richtung Gemarkungsgrenze zu Darmstadt zwei weitere Windräder zu errichten.
Sie wären noch weiter von bewohnten Gebieten entfernt, würden die vorhandenen Windräder nicht beeinträchtigen und das Gelände gehört der Gemeinde. Unverändert bleibt, dass selbstverständlich die Genehmigungsbehörde sämtliche gesetzliche Prüfauflagen erfüllen muss.
Klar ist: keine Gemeinde kann einfach Windräder in den Wald stellen. Die härteste Hürde ist der Regionale Raumordnungsplan, der in dem „Teilplan Erneuerbare Energien“ (TPEE) regelt, wo gebaut werden kann.
Aber die zuständige Regionalversammlung kann von jeder Planung Abweichungen zulassen. Das passiert beim Bau von Supermärkten leider sehr oft. Für Windräder gab es bisher noch keinen Antrag auf ein Abweichungsverfahren.
Genau diesen Weg hat Dr. Neumann vom BUND bei der Veranstaltung der REG.eV vorgeschlagen.
Das wird aber nicht einfach Den Antrag müsste am besten die Gemeinde stellen.
Und: die sehr harten Hürden der Planungskriterien erlauben Windkraftanlagen unter anderem nur da, wo salopp ausgedrückt genügend Wind weht. Unterhalb des Tannenkopfes sei das zu schwach. Das hat in diesem Teil des Roßdörfer Walds aber noch nie jemand gemessen, es gibt nur Hochrechnungen.
Echte Zahlen gibt es aber für die beiden Windräder auf dem zugegeben höher liegenden Tannenkopf. Sie bringen seit 2015 jährliche Stromerträge von mehr als 10.000 Mwh im Jahr. Sie laufen mindestens 2.000 Stunden des Jahres (das Jahr hat 8.760 Stunden) in Volllast. Und sie bringen der Gemeinde jedes Jahr 60 bis 70.000€ Pacht, was in 20 Jahren 1,3 Millionen € sind.
Der Teilplan Erneuerbare Energien (TPEE) wurde vor der Energiekrise und dem Ukrainekrieg erstellt.
Die Erzeugung dezentraler Energie hat durch das „Wind-an-Land-Gesetz“ auch in Genehmigungsverfahren Vorrang bekommen, weil sie „dem Allgemeinwohl dient“. Wer das vor Jahren laut dachte, wurde eher belächelt.
Doppelt so viel Ökostrom aus Roßdorf ist etwas näher gekommen. Für die Gemeinde entstehen keinerlei Kosten oder Risiken, aber sie hat den Nutzen.
Wir sollten diese neuen Chancen nutzen.
Und noch eins: Ein Investor der sich für den Bau der Tannenkopf-Windräder beworben hatte, die Starkenburg-Energiegenossenschaft aus Heppenheim, hat das schöne Zwiebelprinzip erfunden. Dauerhafte unkündbare Finanzierungsanteile zeichnen dürfen zuallererst die Leute in der Zwiebelmitte, also nah am Projekt. Auch das ist unkündbare Bürgernähe.
Für die GRÜNEN: Frieder Kaufmann mit der Redaktion
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