Die Grafik stammt aus einem Artikel von REG.eV zu diesem Thema. Der Radweg gehört zum Radwegenetz Südhessen, wird von Darmstadt bis zur Gemarkungsgrenze (da wo der rote Strich beginnt) stark ausgebaut nimmt also nicht nur örtlichen Verkehr sondern auch überörtlichen auf. Er ist Teil des Kreisnahverkehrsplans.
Bei der Radwegeplanung zwischen Darmstadt und Roßdorf hat offenbar Hessen-Mobil eine Kehrtwende gemacht. Geplant ist nur noch ein einseitiger Ausbau zwischen „Spitzenwirt“ und Spessartring.
Das wollten wir genauer wissen und haben eine Anfrage gemacht.
Verblüfft lasen wir in der Antwort „ Hessen Mobil hat keine Zusage zu einem Ausbau auf beiden Seiten getätigt“.
Alle Ankündigungen gingen aber von einem Ausbau auf beiden Straßenseiten zwischen „Spitzenwirt“ und „Esso Tankstelle“ aus. Das war dann wohl heiße Luft. Oder wir alle haben bei mehreren öffentlichen Veranstaltungen auch in Darmstadt nicht genau genug zugehört
„Geplant wird jetzt ein einseitiger Zweirichtungsradweg mit einer Breite von 3,0 Metern.“
Das wird lustig, wenn die erwarteten 1.000 Nutzer:innen am Tag sich den Platz mit den Fußgänger:innen teilen müssen, die zum Netto oder KIK unterwegs sind. Die Gefahrenstellen Querung der Landesstraße an den Ampeln Spitzenwirt und Esso-Tankstelle sowie Querung der Einmündung der Straße am Schatzborn sowie Fußgängern am Aufgang vom „KIK“ bei einem Radweg mit Gegenverkehr und zusätzlichem Fußgängerverkehr spielen für die Planer von Hessen Mobil offenbar keine Rolle. Denn: Das ist ja alles außerorts.
Das wichtigste Gegenargument gegen die beidseitige Radwegführung waren offenbar die „Eigentumsverhältnisse“, also dass vielleicht Gelände dafür erworben werden müsste.
Doch der einspurige Radweg passt locker zwischen die vorhandene Baumreihe und die Straße. Und dass für einen Radweg natürlich der Straßenrand „versiegelt“ werden muss ruft bei uns nur ein gequältes Lächeln hervor, wenn wir an die Flächen denken die für Straßenbau und Parkflächen ohne jede Bedenken versiegelt werden. Aber da geht es ja um Autos und nicht um den Radverkehr.
Wir wollten natürlich auch wissen, ob HessenMobil machen kann was es will, und wie die Beteiligung der Gemeinde und Gemeindevertreter funktioniert.
Antwort: „ Die Gemeinde Roßdorf wird von Hessen Mobil als Träger öffentlicher Belange (TöB) in den jeweiligen Planungsphasen beteiligt. Das Land Hessen ist Baulastträger der Landesstraße und damit auch des Radwegs. Sie ist damit alleiniger Planungsträger des Radwegs. Im Rahmen der TöB-Beteiligung können die betroffenen Kommunen Einwände erheben. Kann den Einwänden nicht abgeholfen werden, entscheidet das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen im Rahmen eines Planfeststellungverfahrens über die Einwände.“
Zu Deutsch: Wenn Es trotz intensiver Gespräche nicht möglich ist, eine Verständigung zwischen der Gemeinde und Hessen Mobil zu erreichen, entscheidet das Ministerium. Hier gibt es aber auch sehr verlässliche Ansprechpartner, bis zum Minister. Da es sich um ein Planfeststellungsverfahren handelt, ist am Schluss der Gerichtsweg möglich. Und vor dem sollte die Gemeinde bei einer so wichtigen Radverkehrsanlage nicht zurück schrecken.
In Abwandlung eines Zitats von Lenin könnte man die Politik der Landesbehörde „Hessen Mobil“ so interpretieren:
„Vertrauen und Vernunft sind gut aber Kontrolle und Kleinkariertheit sind besser“.
Für die GRÜNEN: Frieder Kaufmann mit dem Redaktionsteam

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