Grüne Haushaltsfragen 

Höchstrichterliche Urteile haben oft direkte Auswirkungen auf die Kommunen und ihre Haushalte

Die GRÜNEN lesen nicht nur den Haushaltsplan der Gemeinde, hier den von 2022, sondern auch Gerichtsurteile, die heftige Auswirkungen auf den Haushaltsplan haben.

Im Roßdörfer Fall ging es um eine Gewerbesteuerzahlerin, die wegen bundesweiter Klagen hohe Rückstellungen machen musste, und als Folge davon Gewerbesteuer im sehr hohen Bereich nicht mehr zahlen musste.

Der Name der Firma ist allen Insidern bekannt, wir nennen sie aber nicht, denn es gibt ja das Steuergeheimnis.

 Bekannt ist aber das Gerichtsurteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 27.1.22.

Es sagt sehr einfach: Kunden, die im guten Glauben für eine Leistung bezahlt haben, bekommen ihr Geld nicht. Weil die Vertragsbedingungen zu unscharf formuliert waren. Das Urteil hat Präferenzwirkung.

Im Rechtsstaat entscheidet sowas das höchste Gericht. Nicht wir.

Der Gemeinde Roßdorf fehlen aber durch den bis Januar 2022 offenen Rechtsstreit sehr große Summen im Haushalt. Sind die jetzt wieder da?

Genau das wollen wir mit einer sehr kurzen Anfrage geklärt bekommen.

Und das ist unsere Anfrage:

„Im Haushaltsplan 2022 steht auf Seite 37 dass es bei dem Gewerbesteuerertrag „zum Absturz kam, den wir vor allem auf einen Einzelfall zurückführen, der sich in den nächsten Jahren nicht wiederholen wird“.

In Bezug auf diesen Einzelfall, der eine sehr große Gewerbesteuerzahlerin betraf, hat der Bundesgerichtshof (BGH) am 27.1.22 ein Urteil gefällt, dessen Auswirkungen auf den Roßdörfer Haushalt erheblich sein können.

Der Bundesgerichtshof urteilte, dass die Klagen, die vollständig korrekt zu sehr hohen Rückstellungen und entsprechenden Gewerbesteuerausfällen geführt haben, nicht berechtigt sind. Die Firmen müssen nicht zahlen, entsprechende Rückstellungen sind nicht mehr nötig.

Unsere Fragen dazu:          

  1. Welche Erklärung hat das örtliche Unternehmen gegenüber der Gemeinde zu diesem Thema abgegeben?
  2. Wann und wie würde sich eine Auflösung der Rückstellungen im Gewerbesteueraufkommen der Gemeinde auswirken?
  3. Wird es eine Klärung des Sachverhalts bis zur Aufstellung des Nachtragshaushalts geben?

Für die Grünen: Frieder Kaufmann mit dem Redaktionsteam

 

 

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