Grundrecht auf Zukunft: Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden.

Von den 12.634 Einwohner:innen aus Roßdorf sind 20% unter 20 Jahren (2.526 Menschen). Nimmt man die 20 bis 40-jährigen dazu (23% oder 2.905 Menschen) (Quelle: Hessen-Agentur Stand 2019) kommt man in Roßdorf auf 5.431 Einwohner:innen, die die Hauptlast des Klimawandels tragen müssen.

In einem auch für Experten unerwarteten aber einstimmigen Urteil hat das höchste deutsche Gericht ihr Recht auf eine unzerstörte Lebensgrundlage dahin gestellt wo es hingehört: In einen Verfassungsrang.

Was seit 1994 in §20a des Grundgesetzes steht ist seit letzter Woche zwingende Verpflichtung der Gesellschaft: Erhaltung der Lebensgrundlagen aller nachkommenden Generationen.

Nichts mehr mit Verschieberitis, Abwarteritis und Aussitzen beim Klimaschutz. Sondern wie wir GRÜNEN im Wahlkampf 2021 formuliert haben: „Verändern um zu bewahren“ ist Aufgabe der Politik.

Von einer „bemerkenswerten“, ja „epochalen“ Entscheidung wurde gesprochen, von einem Urteil mit „Signalwirkung“, einer „juristischen Sensation“ mit „weltumspannender Dimension“. Das Bundesverfassungsgericht hat den Beschwerden von mehreren jungen Klägerinnen und Klägern gegen das deutsche Klimaschutzgesetz Recht gegeben. Nun ist amtlich: Das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung von 2019 verletzt Freiheits- und Grundrechte, und zwar – und das ist das Sensationelle – die der künftigen Generationen.

Das Gericht beruft sich ausdrücklich auf Artikel 20a des Grundgesetzes, der einen staatlichen Schutzauftrag enthält. Danach schütze der Staat auch in Verantwortung für künftige Generationen die natürlichen Lebensgrundlagen. Die Entscheidung fülle diese Vorschrift mit Leben.

 

Das Titelbild zeigt selbst gemachte Schilder , die Roßdörfer Kinder bei einer Friday-for-Future Aktion in Darmstadt. trugen.  Jetzt gehört ihnen die Zukunft wieder.

„Das Urteil ist ein Meilenstein für die Generationengerechtigkeit. Einem Schieben von Problemen oder von effektivem Klimaschutz auf die lange Bank wurden klare Grenzen gesetzt. So klar das Urteil ist, so herausfordernd wird seine Umsetzung.“ sagte Matthias Wagner, Landtagsgrüner.

Unsere GRÜNE Roßdörfer Antwort zur Umsetzung des Urteils: Klimapolitik geht nur mit Bürgerbeteiligung. 

Die Zivilgesellschaft ist schon viel weiter als die von Lobbyisten getriebenen Bundespolitiker. Sie handelt vor Ort. Im Landkreis DADI startete am 28.4.21 eine Vortragsrunde mit Kreispolitik, Beschäftigten, Unternehmensleitungen und der einladenden Initiative Bürgerdialog Stromnetz (buergerdialog-stromnetz.de). Eingeladen sind Unternehmen und deren Beschäftigte, denn wenn sie ihre Energieeffizienz steigern und ihren Energieverbrauch senken, profitiert davon nicht nur das Klima, sondern auch das Unternehmen. Insbesondere mit Blick auf die steigende CO2 Bepreisung.

Die nächste Runde ist am 12.5.2021. Wir werden berichten.

 Nur die Beteiligung aller Betroffenen und Akteure kann dazu beitragen die Ziele des Pariser Klimaabkommens zu erreichen. Das Modell der Bürgerbeteiligung gilt auch für die Roßdörfer Kommunalpolitik:

Der Auftrag des Bundesverfassungsgerichts lässt sich nur umsetzen, wenn die Menschen mitgenommen werden. 

 

Für die GRÜNEN: Frieder Kaufmann und Katrin Rose mit dem Redaktionsteam

 

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