- Roßdorf gehört ab November zu den 48 Gemeinden in Hessen in denen die erweiterte Mietpreisbremse greifen soll.
- Die gesetzliche Förderung des sozialen Wohnungsbaus wird stark erweitert und für Investoren wieder interessanter weil ihnen ab Ende September 2020 viel Geld winkt.
- Und Roßdorf legalisiert die dem Baurecht widersprechende Wohnungsnutzung In den Leppsteinwiesen im Industriegebiet und sichert so 149 Menschen einen legalen Verbleib
Das Wohnungsproblem kann nur durch den Bau neuer preisgünstiger Mietwohnungen gelöst werden. Am besten im echten sozialen Wohnungsbau.
Fangen wir hinten an.
Zwischen Nettomarkt und Thomas Philipps gibt es zwei große Gebäude, in denen vor allem Flüchtlinge wohnen. Nicht gut, aber auch nicht so schlecht wie in den Containern an der Zahlwaldhalle. Seit 20 Jahren sind die jeweiligen Mieter hier gut integriert. Vom Baurecht war das eigentlich nicht möglich, wurde aber geduldet, weil es sozial sinnvoll ist. Jetzt haben die Gemeindevertreter- außer vier Vertretern von WIR- einen rechtssicheren Weg frei gemacht, der eine dauerhafte Nutzung für die Vermietung an Flüchtlinge legalisiert.
Wir Grüne haben das ausdrücklich unterstützt und begrüßt, weil es den Menschen die dort wohnen hilft.
Das zweite Thema ist die ab Ende September 2020 stark verbesserte hessische Förderung des echten sozialen Wohnungsbaus. Die Landesregierung stellt für die Schaffung geförderten Wohnraums bis 2024 die Rekordsumme von 2,2 Milliarden Euro zur Verfügung. Für den sozialen Wohnungsbau gibt es künftig zinslose Darlehen und je nach Dauer der Mietbindung unterschiedlich hohe Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen.“ Zu Deutsch: Hier wird mit Geld gewunken!
Bei 15 Jahren Bindung gewährt das Land einen Zuschuss von bis zu 20 Prozent des Förderdarlehens, bei 20 Jahren Bindung bis zu 30 Prozent und bei 25 Jahren Bindung bis zu 40 Prozent. Darüber hinaus sind für die Dauer der Bindung keine Zinsen fällig.
Und die dritte Nachricht gilt für alle Mietwohnungen in Roßdorf. Ab November sollen auch in unserer Gemeinde die Regeln der verbesserten hessischen „Mietpreisbremse“ gelten. Eher scherzhaft wurde gesagt dass der „Speckgürtel“ rund um Frankfurt nicht mehr in Darmstadt endet, sondern auch Roßdorf betrifft. Das kann für Mieter aber stark steigende Mieten bedeuten. Das wird jetzt gebremst.
Wo die Verordnung gilt, darf die Miete bei einer Wiedervermietung nur noch maximal zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen (Mietpreisbremse). Ausgenommen davon sind u. a. Erstvermietungen nach dem 1. Oktober 2014 oder nach umfassender Modernisierung.
Bei laufenden Verträgen darf die Miete nur um maximal 15 Prozent (statt wie sonst 20 Prozent) in drei Jahren erhöht werden (abgesenkte Kappungsgrenze), und auch dies nur bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete.
Bei Umwandlung in Eigentumswohnungen schützt die verlängerte Kündigungssperrfrist von acht Jahren Mieterinnen und Mieter, deren Wohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt und anschließend verkauft wird. Das schmerzt Spekulanten.
„Kappungsgrenze und Mietpreisbremse verlangsamen den Mietenanstieg, die Kündigungssperrfrist schützt den Bestand an Mietwohnungen“, sagte Al-Wazir. „Die neue Verordnung ist ein wichtiges Instrument, um für faire Mieten zu sorgen.
Klar ist aber auch: Nur Neubau kann dem Mangel an bezahlbarem Wohnraum abhelfen“
Für die Grünen: Frieder Kaufmann
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