Am 27.7.2020 waren die Grünen im Baugebiet Erlehe. Fangen wir bei den im Titelbild gezeigten Bäumen an.
Diese Bäume sind durch menschliches Handeln zum Tode verurteilt.
Der Investor hat in dieser Nussbaumreihe am Rand des verkauften Baugebiets nach Berichten von Anliegern 20 cm Schotter für einen Kran aufgetragen. Ein Todesurteil für jeden Baum, vor allem wenn er liegen bleibt.
Das Titelbild zeigt die Nussbaumreihe. Diese Bäume haben keine Chance. Eine dicke Schotterschicht und jetzt sogar Betonteile lassen sie nicht überleben. Das haben die Grünen schon vor zwei Jahren angeprangert.
Der Investor „Vierte Animus“ hatte mit der Gemeinde einen rechtlich verbindlichen städtebaulichen Vertrag geschlossen, mit sehr vielen Verpflichtungen.
Vertragstreue? Die sieht anders aus.
Den seit Jahren verwahrlosten Lärmschutzwall sehen alle, die aus Roßdorf Richtung Ober-Ramstadt unterwegs sind. Die dauerhafte Begrünung des baurechtlich zwingend erforderlichen Lärmschutzwalls ist im städtebaulichen notariellen Vertrag Aufgabe des Investors.
Wer den Lärmschutzwall sieht, weiß dass hier keine Pflege stattfand.
Sporadisch wachsen einige nachgepflanzte Rankgewächse hoch. Die Brombeere freut sich über die Brache, Das ist nicht neu, sondern Realität seit Erschließung dieses Baugebiets.
Zunächst hatte eine Hausmeisterfirma stümperhaft eine Begrünung versucht Nach unserer Reklamation hat eine Gartenbaufirma sich an die Bepflanzung gemacht. Aber von Bewässerung und fachgerechter Bepflanzung ist nichts zu sehen. Das hat uns eine Landschaftsarchitektin bestätigt, die an ihrem Berufsanfang bei Kayser und Seibert viel gelernt hat. Ihr dreht sich das Herz um, wenn sie an der Stelle vorbeikommt, wo sie vor vielen Jahrzehnten in der besten Staudengärtnerei Hessens ihre Grundausbildung gemacht hat.
Uns ärgert es nicht, wenn es Pfusch am Bau gibt. Das kann man erkennen, reparieren und erledigt ist es.
Aber es ärgert uns ungemein, wenn Investoren wie die „Vierte Animus“ ihre mit der Gemeinde Roßdorf vereinbarten Pflichten ganz bewusst über lange Zeit nicht einhalten.
Um es noch klarer zu sagen:
Ohne die vertragliche Verpflichtung, den Lärmschutzwall als begrünten Wall dauerhaft auf Kosten des Investors zu pflegen, wäre das Baugebiet nicht genehmigungsfähig gewesen. Die Käufer haben dem Investor ausgesprochen hohe Preise gezahlt, im Vertrauen ein „Wohnen im Park“ zu erwerben.
Um es noch drastischer zu sagen:
Wer sich nachträglich aus zwingenden Auflagen durch Nichterfüllung raus schleicht, ist kein seriöser Vertragspartner mehr und könnte von der Gemeinde wegen Nichtvertragserfüllung verklagt werden.
War das der erste Vertragsverstoß? Wirklich nicht. Wir haben alles dokumentiert.
Wer auf der Grünen Internetseite das Wort „Erlehe“ eingibt, findet sehr viele Artikel aus mehreren Jahren in denen wir sehr detailliert nachgewiesen haben, wie der Investor gegen Auflagen verstoßen hat und Rechtsbruch durch offensichtlich illegale Fällung von Bäumen und Nichtanpflanzen von vertraglich vorgeschriebenen Bäumen begangen hat. Ob systematisch, absichtlich, mutwillig, mit klugem Kalkül, Bußgelder in Kauf nehmend, und oder Resignation der Bevölkerung erhoffend? Das können Sie selbst entscheiden.
Wir Grüne nehmen das nicht hin.
Wer mit der Gemeinde Verträge eingeht, macht das immer bei einem vom Land Hessen beauftragten und vereidigten Notar. Wer sie bricht, verstößt gegen hessisches Gesetz. Ganz einfach.
Wir wissen:
Öffentliche Verträge gehen nur bei tagesgenauer Überprüfung. Sonst sind sie leeres Papier. Damit das eine Verwaltung leisten kann, müssen klare Verantwortlichkeiten bei der Gemeinde liegen, harte Vertragsstrafen eingebaut werden, und Investoren, die ganz offensichtlich alle Grenzen überschreiten, müssen von Vergaben ausgeschlossen werden. Aber Politik heißt: aus Fehlern lernen.
Der Gemeinde kann man nur raten, auf den vertraglichen Verpflichtungen gegenüber der „Vierten Animus“ zu beharren. Sie ist im Recht.
Für die Grünen: Frieder Kaufmann mit dem Redaktionsteam
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