Eher beiläufig berichtete bei der Sitzung der Gemeindevertretung am 26.6.20 die Bürgermeisterin, dass es auf dem „Verkehrsgipfel“ in Darmstadt eine für Roßdorf äußerst wichtige Einigung mit Hessen-Mobil gab:
Der Radweg zwischen „Spitzenwirt“ und „ESSO-Tankstelle“ wird in Richtung Roßdorf auch auf der rechten Straßenseite neu gebaut.
Es hätte eigentlich stehende Ovationen geben müssen, denn dieser Ausbau ist schon lange auf dem Wunschzettel aller Pendler nach Darmstadt. Er ist deshalb auch schon ewig lang Teil des Radverkehrsplans des Landkreises und schließt sich direkt an den „Radschnellweg“ nach Darmstadt an. Offenbar braucht man manchmal „Gipfeltreffen“, um lange überfällige Lösungen auch zu vereinbaren.
Wir freuen uns! Denn im Moment wird diese Radverbindung von 500 Radfahrenden am Tag (!!) genutzt, nach dem verbreiterten Ausbau in Darmstädter Gemarkung (mit Beleuchtung!!) werden von den Planern 2.000 Radfahrende pro Tag erwartet.
Schwieriger wird es auf den bestehenden kombinierten Rad-und Fußwegen:
Seit April 2020 ist die Hauptdurchgangsstraße in Roßdorf, die Darmstädter Straße ab der Einmündung des Messeler Wegs bis zur Wirtschaft „Spitzenwirt“ durch eine ganz einfache Anordnung der Verkehrsbehörde verkehrsberuhigt. Die Benutzung des parallel verlaufenden Rad-und Fußwegs ist nicht mehr verpflichtend, sondern nur noch erlaubt. Der Grund: dieser teilweise auch unbeleuchtete Radweg ist wirklich zu schmal, um Radfahrende und zu Fuß gehende in beiden Richtungen gefahrlos zu verkraften.
Also: Wer das Fahrrad nutzt, darf und soll auf die Straße. Wie alle anderen Straßenverkehrsteilnehmer auch, also Autos, Busse, LKW. Das wird eng. Rücksichtnahme ist angesagt.
Es betrifft die Steigungsstelle der Darmstädter Straße zur Haftpflichtkasse. Und die Ortsausfahrt Richtung Darmstadt bis zum Spitzenwirt. In beiden Richtungen.
Die Anordnung der Verkehrsbehörde ist eindeutig: Fahrräder gehören auf die Straße, und nur im Ausnahmefall auf den Fußweg.
Eigentlich sind alle Verkehrsteilnehmer auf den Straßen gleichberechtigt.
Und eigentlich müssen Autos innerörtlich 1,5 Meter und außerörtlich zwei Meter Abstand von Fahrrädern halten. Also: bei Gegenverkehr keine Chance ein Fahrrad zu überholen. Das ist in jedem Fall herrschende Rechtsprechung und im Moment sogar Gesetz, wenn Herrn Scheuers schlampig formulierte neue Verkehrsrechtsänderung Bestand hat.
Das Bild zeigt Radfahrende mit Abstandsnudeln. Die Radfahrenden sind überhaupt nicht aggressiv, sondern demonstrieren nur die Rechtslage. Bild aus Hannover.
Wir alle wissen, dass es viele Drängler gibt, die sich da nicht dran halten wollen. Und die meisten von uns haben schon mal den Luftzug erlebt, den ein knapp an der Lenkstange vorbeirauschendes Auto erzeugt hat. Zum Glück sind das eher die Ausnahmen.
Wir alle wissen, dass es viel klüger wäre, die Rad- und Fußwege so breit zu machen, dass sie auch für schnell fahrende Radler nutzbar wären, ohne die zu Fuß Gehenden zu gefährden. Das heißt aber mindestens vier Meter breite Radwege mit Fußweg daneben. Innerorts geht das nicht. Aber ab der Bebauungsgrenze allemal.
Das fordert Platz. Der ist aber da. Viele Randstreifen neben den Straßen sind in öffentlichem Besitz. Das haben wir gerade bei einer Anfrage zum Radweg zwischen Gundernhausen und Roßdorf erfahren: Die Fläche neben der Straße gehört der Gemeinde.
Wir können die Fahrradfahrenden nur ermuntern, selbstbewusst ihre Rechte wahrzunehmen. Man darf bis zu einem Meter Abstand von der Bordsteinkante halten, und muss sich nicht wegdrängeln lassen. Umgedreht dürfen Autos auch akzeptieren, dass Fahrräder gleichberechtigt sind.
Dieses Thema wird uns in den nächsten Jahren immer wieder beschäftigen.
Für die Grünen: Frieder Kaufmann

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