Zwei weitere Windkraftanlagen: Die längst beschlossenen 50.000 Euro dafür werden zweckgebunden im Haushalt ausgewiesen

Erinnern Sie sich? Das Bild der damaligen Fraktionsvorsitzenden stammt vom 14.09.2012, aufgenommen nach einer Gemeindevertretungssitzung, in der bei 27 Ja Stimmen und 2 Neinstimmen die Weichen für die Windräder am Tannenkopf gestellt wurden. Wortlaut des Beschlusses siehe unten.
Diese weitgehende Einmütigkeit besteht immer noch. 

Breite Mehrheit für klare Priorität im Haushalt

Die Gemeindevertretung hat am 27. Februar 2026 mit großer Mehrheit beschlossen, die 50.000 Euro für das Windkraftprojekt als eigenständige Haushaltsposition auszuweisen.

Der Änderungsantrag wurde von Astrid Kaufmann eingebracht. Wortmeldungen gab es in der Debatte keine.

Das Abstimmungsergebnis fiel deutlich aus:

12 SPD, 6 Grüne, 4 CDU, 2 WiR und 2 IGEL stimmten zu.

Gegenstimmen gab es keine.

Je eine Enthaltung kam von CDU und WiR. 

Sichtbarkeit im Haushalt

Ziel des Antrags ist es, die Mittel klar als „Windkraft – Einleitung Ausschreibungsverfahren“ im Haushalt zu verankern.

Damit wird sichergestellt, dass die Mittel eindeutig zweckgebunden sind, keine interne Umschichtung möglich ist, und die politische Priorität sichtbar dokumentiert wird.

Hintergrund ist der bereits beschlossene Auftrag zur Ausschreibung für zwei weitere Windenergieanlagen auf gemeindlichen Flächen am Tannenkopf.

Signal der Geschlossenheit

Das nahezu einstimmige Ergebnis zeigt eine breite parteiübergreifende Unterstützung für das Projekt. Mit der klaren Ausweisung im Haushalt soll die Umsetzung nun zügig vorangebracht werden.

Die Grünen hatten in der Haushaltsdebatte betont, dass es sich um eines der zentralen Projekte dieser Legislaturperiode handelt.

 

Hier der Beschluss vom 14.9.2012 zu den ersten beiden Windrädern Sie liefern seit 10 Jahren erneuerbare Energie sowie Geld für die Gemeindekasse

Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, im Rahmen einer Ausschreibung einen Pächter für die für Windkraft geeignete Fläche im Gemeindewald (Tannenkopf) zu suchen

(Es folgen Kriterien)

Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, mit dem Anbieter, der unter den vorgenannten Bedingungen das wirtschaftlichste Angebot abgibt, einen Pachtvertrag abzuschließen 

Und hier der immer noch nicht umgesetzte Beschluss vom 19.7.2024 zu den weiteren Windrädern

 Der Gemeindevorstand wird beauftragt, eine Ausschreibung in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) unverzüglich, aber spätestens drei Monate nach Genehmigung des Haushalts für 2024 durchzuführen.

(Es folgen Kriterien und Regeln zur Umsetzung)

Der Gemeindevorstand handelt dementsprechend den Pacht- und Nutzungsvertrag aus und legt ihn der Gemeindevertretung zur Entscheidung vor.

 Für die GRÜNEN: Daniela Dalpke und Redaktion

 

 

Verwandte Artikel