Friedhofsgebühren  

Fünf Jahre nach der Neukalkulation der Friedhofsgebühren durch ein externes Fachbüro wurde jetzt Bilanz gezogen.

Die Kalkulation und die tatsächlichen Kosten lagen ziemlich krachend auseinander.

Die echten Kosten wurden durch die tatsächlichen Beiträge mit Abstand nicht gedeckt. Ein Fehlbetrag zu Lasten der Gemeinde von über 250.000€ ist in 4 Jahren aufgelaufen.

Was tun?

Friedhofsgebühren müssen nach Gesetz kostendeckend kalkuliert werden. Ausnahmen sind aber möglich.

Vor fünf Jahren gab es dazu eine heftige Debatte. In einer ursprünglichen Vorlage wären 100% der Kosten in die Kalkulation einbezogen worden. Die Grünen hatten eine Reduzierung auf 85% vorgeschlagen. Mit 17 Ja und 12 Neinstimmen wurde dann beschlossen: „Um dem Friedhof als öffentliche Grünfläche Rechnung zu tragen, erfolgt bei der Gebührenkalkulation ein Abschlag von 10% auf die Pflegeaufwendungen für den Friedhof. Die Kosten sind in der Gebührenordnung im Gebührenverzeichnis unterNr.3 (Grabnutzung) ausgewiesen.“

Zumindest ein Teil des Grünen Vorschlags wurde so übernommen.

https://www.gruene-rossdorf.de/archive/2874

Die Überprüfung der tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen ergab einen Fehlbetrag von 262.433,06€

Gut für die Gebührenzahler. Aber schlecht für den Gemeindehaushalt.

Es ist jetzt müßig, die Fehlkalkulation zu beklagen. Sinnvoller ist es, Kosten die der Öffentlichkeit insgesamt zugutekommen, aus dem Gemeindehaushalt zu bezahlen. Das wurde am gleichen Abend beschlossen, indem die Reparatur der Friedhofsmauer aus den Haushaltsmitteln der „Hessenkasse“ beschlossen wurde. In der vorigen Sitzung wurde bereits der Anbau an die Trauerhalle aus diesen Mitteln beschlossen. Das entlastet die Gebührenkalkulation.

Entscheidend: Die neue Kosten- und Gebührenkalkulation wird jetzt in drei ganz wesentlichen Punkten geändert.

Erstens, und das ist der wichtigste Punkt: „In der neuen Gebührenordnung wurden die Gebühren für eine fünfundachtzigprozentige Kostendeckung angesetzt.“ Das ist ein geringerer Ansatz als früher und hängt einfach mit der öffentlichen Nutzung der Friedhöfe zusammen.

Zweitens trägt die Gemeindekasse die Kosten für die zu niedrig kalkulierten Gebühren. Die fehlenden Einnahmen werden nicht in die Folgerechnung übertragen. Die neue Kalkulation fängt bei null an. Das ist fair, meinen wir.

Drittens wird die Kalkulation nur für zwei Jahre gemacht. Das erhöht die Transparenz.

Dass die Gebühren jetzt trotzdem in vielen Positionen deutlich höher als früher liegen, kann man beklagen. Aber das Gesetz ist eindeutig: Die Gebühren müssen den Kosten entsprechen. In Roßdorf wird das auf 85% gedeckelt.

Aus diesen Gründen haben die Grünen nach Abwägung der neuen Gebührenordnung 2020 einstimmig zugestimmt.

Vor fünf Jahren hatten wir kritisiert, dass für tausende Euro ein externes Büro mit der Kalkulation beauftragt wurde. Das wird aus Kapazitätsgründen jetzt leider wieder passieren. Wenn auch diese Kalkulation „krachend“ daneben liegt wartet unser Antrag schon in der Schublade: „Das kann die Gemeindeverwaltung auch selbst machen, mindestens genauso gut oder genauso schlecht wie die teuren Externen.“

Für die Grünen

Frieder Kaufmann 10.3.2020

 

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