Redeverbot für Mitglieder des Gemeindevorstands?

Vielleicht haben sich die Menschen, die als Gäste an den Gemeindevertretungssitzungen („Parlament“) oder gar an Sitzungen der drei Ausschüsse der Gemeindevertretung teilgenommen haben, gewundert warum neben der Bürgermeisterin als Vorsitzender des Gemeindevorstands („Regierung“) auch die Mitglieder des Gemeindevorstands als stumme Zuhörer anwesend sind. Sie sitzen in der vordersten Reihe neben der Bürgermeisterin, haben aber stumm zu sein. Es wird sehr genau protokolliert, dass auch alle da sind. Sie haben Anwesenheitspflicht. Zu sagen haben sie hier aber nichts, denn vom Gemeindevorstand darf nur die Vorsitzende das Wort ergreifen.

Ärgerlich. Anwesend sein zu MÜSSEN, aber nichts sagen zu DÜRFEN, ist im Gesetz (Hessische Gemeindeordnung) im Prinzip vorgesehen. Im Prinzip heißt: es muss auch Ausnahmen geben. Denkende Menschen sind sehr ungern stumm.

Ob das wirklich bis zur letzten Konsequenz sinnvoll ist, ist fraglich. Denn gerade in den Beratungsgremien „Ausschüsse des Parlaments“ wäre die Sachkompetenz der ehrenamtlichen Beigeordneten, wie die Mitglieder des Gemeindevorstands heißen, manchmal sehr gefragt.

Die Grünen haben genau diese Frage in den Raum gestellt und eine pragmatische Lösung vorgeschlagen. Wie sie bis 2018 vor der letzten Änderung der Geschäftsordnung auch möglich war.

Die Welt wird nicht untergehen, wenn mal jemand einen Maulkorb umgehängt bekommt und nichts dazu beitragen darf, in öffentlicher Sitzung zur Klärung beizutragen.

Im Sinn der eigentlich gewünschten Transparenz kann es aber nur sinnvoll sein, auch den ehrenamtlichen Regierungsvertretern (Gemeindevorstand), die ja nach Verfassung einem „Kollegialorgan“ angehören, eine Beteiligung am Entscheidungsprozes zu ermöglichen.

Das Thema steht auf Antrag der Grünen im Raum und wird sicher 2019 im Rahmen einer Überarbeitung der „Geschäftsordnung“ entschieden. Hoffentlich ohne Maulkorb.

Für die Grünen Frieder Kaufmann 28.2.19

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