Das Gemeindeparlament hat am Freitag, 14.9.18 einstimmig beschlossen, die Straßenbeitragssatzung für grundhafte Erneuerungen aufzuheben. Das ist gut so.
Kleine Vorbemerkung:
Vorher mussten SPD und CDU einen eigenen Antrag in dieser Sache einbringen, obwohl sie längst wussten, dass WIR dieses Thema aufgreifen wird. Anders die GRÜNEN. Wir haben die „Sommerpause“ genutzt, um uns mit WIR abzusprechen. „Wenn ihr diesen Antrag stellt, brauchen wir keinen eigenen“. Deshalb haben wir ihnen vor Antragsschluss den Vortritt gelassen und keinen eigenen Antrag gestellt. Fairness in der Politik können die Grünen immer noch. Für uns Grüne ist nicht entscheidend, wessen Hausnummer auf einem Antrag steht, sondern was drin steht.
Das ist faire Politik. Die Grünen können das..
Aber zur Sache:
Natürlich haben wir der Abschaffung der Straßenbeitragsgebühren für „grundhafte Erneuerungen“ zugestimmt. Denn es ist die solidarischste Lösung. Jeder, der Steuern in Roßdorf zahlt, finanziert in Zukunft damit auch die „grundhafte Erneuerung“ der Straßen. Ein ganz neues hessisches Gesetz der schwarz-grünen Koalition macht das möglich.
Die Ausbesserung von Schlaglöchern wird sowieso aus dem Gemeindehaushalt bezahlt.
Aber was ist „grundhafte Erneuerung“?
Wenn die Gesamtkonstruktion der Straße so wackelig oder brüchig geworden ist, dass bis zu zwei Meter Tiefe alles erneuert werden muss. Das ist stark vereinfacht, trifft aber den Kern der Sache.
Das war in den vergangenen Jahren nur bei wenigen Straßen nötig (in den letzten 5 Jahren bei zwei) und führte immer auch zu Reparaturen am Kanal- und Wassersystem. Diese richtig teuren Reparaturen werden aber aus dem Gebührenhaushalt der „Gemeindewerke“ bezahlt. Das zahlen also alle Abnehmer von Wasser mit ihrer Wasser- und Abwassergebühr. Das Stück Straße oberhalb des Kanals und der Wasserleitung hat also mit Straßenbeiträgen gar nichts zu tun, sondern wird von allen Wasserverbrauchern gezahlt. Schon immer. Lediglich eine möglicherweise nötige Reparatur der Hausanschlüsse zahlen die Anlieger. Auch schon immer.
Die jetzt beschlossene Abschaffung der Anliegergebühren für „grundhafte Erneuerungen“ nimmt den Anliegern große Ängste weg. Wenn die Straße nur Schlaglöcher hat, ist sowieso nach wie vor die Gemeinde zuständig (manchmal auch der Landkreis). Die gern zitierte „alte Frau mit ihrem Einfamilienhäuschen, die jetzt Tausende von Euro für die Renovierung der Straße zählen muss“ ist jetzt endgültig Vergangenheit.
Die Grünen haben großen Wert darauf gelegt, dass im Antrag eine Formulierung auftaucht, die den Ausbau auf das wirklich Notwendige beschränkt. Hier steht: „Grundsätzlich sollten durchgängig schadhafte Straßen – wo immer möglich – mit einfachen Mitteln (Abfräsen der Deckschicht, neue Tragdeckschicht) saniert werden.“ Denn das zahlt die Gemeinde in jedem Fall.
Die Grünen sind ganz sicher, dass die allgemeinen Haushaltsmittel ausreichen, um das Straßennetz auf einem akzeptablen Zustand zu halten. Haupteinnahmequellen in Roßdorf sind die Zuschreibungen aus der Einkommensteuer, die Grundsteuer und die Gewerbesteuer. Da sind wir im Speckgürtel von Darmstadt auf einem guten Niveau.
Und wer hat die Abschaffung der Straßenbeiträge durchgesetzt und darf sich dieses Mäntelchen umhängen? Alle Mitglieder der Gemeindevertretung. Das ist Demokratie.
Für die Grünen: Frieder Kaufmann
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