Das 1.309m² große Grundstück an der Ecke Ringstraße/Traisaer Weg soll mit einem großen Mehrfamilienhaus mit 10 Wohneinheiten bebaut werden. Die Grünen haben bisher immer dagegen gestimmt, da es unserer Meinung nach trotz einigen Verkleinerungsmaßnahmen zu groß für diese Stelle ist und die vorhandene Siedlungsstruktur sprengt. Bedauerlicherweise sieht für die Roßdörfer SPD so “die Zukunft Roßdorfs aus“, wie Annette Rückert im Januar 2017 im Roßdörfer Anzeiger für die SPD schrieb.
Nach der ersten Auslage und Berücksichtigung der Einwände von Bürgern, hat der Investor in der Neuvorlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans nun ein wichtiges Detail geändert: Alle Wohnungen werden jetzt „barrierefrei“ gebaut. Kein Problem für ihn, denn dieser Standard wird in modernen Wohnungen ohne großen Mehraufwand erreicht, ein Aufzug war sowieso bereits geplant. Was genau „barrierefrei“ bedeutet, steht jetzt im Vertrag: stufenlose Erreichbarkeit, Fahrstuhl, Balkon, keine Niveauunterschiede in der Wohnung, Türen die ausreichende Breite für Barrierefreiheit haben, entsprechende Bäder und Küchen nach den Bauvorschriften der Barrierefreiheit (§43 Hessische Bauordnung).
Aber: Durch diese Bauweise fallen laut Stellplatzsatzung der Gemeinde Roßdorf auch gleichzeitig die Hälfte der für Autos benötigten Stellplätze weg. Ohne die Barrierefreiheit wären die 10 Wohneinheiten nicht genehmigungsfähig gewesen, denn: die gültige Stellplatzordnung der Gemeinde Roßdorf verlangt bei Wohnungen, die barrierefrei/seniorengerecht sind, nur einen statt der sonst üblichen zwei Abstellplätze auf dem Grundstück.
Mit einem derartigen Federstreich reichen die schon von Beginn an geplanten 10 Stellplätze in der Tiefgarage nun für die 10 Wohneinheiten aus. Normalerweise wären 20 satzungskonforme Stellplätze nötig gewesen, die man auf diesem Gelände aber nicht hätte unterbringen können. Ob diese 10 Plätze jetzt 2,5 Meter oder 3,5 Meter breit sein müssen („Behindertenparkplätze“ nach Roßdörfer Stellplatzsatzung) wird auf unseren Vorschlag hin nun noch mal geprüft. Überspitzt könnte man sagen: Ohne die Klausel in der Stellplatzsatzung könnte es an dieser Stelle keine 10 Wohneinheiten geben.
Die Grünen sind der Meinung, dass die gemeindliche Satzung entsprechend angepasst werden müsste. Solange das Auto von den Meisten als wichtigstes Transportmittel angesehen wird, müssen pro Wohneinheit ausnahmslos zwei Stellplätze her – und zwar auf eigenem Gelände und mit eigener Zufahrt. Das haben auch Einwänder vorgetragen, bekamen aber die Antwort: „Den Bedenken, die Stellplatzsatzung zu ändern, wird nicht gefolgt“. Auf Deutsch: Alles bleibt wie es ist – an der Satzung ändert sich nichts.
Die Grünen haben in allen Gremien gegen diese (legale) Möglichkeit der Auslegung argumentiert. Auch wenn die Gemeinde unserer Argumentation folgen und diese Sonderregelung streichen würde, ließe sich an diesem Bauvorhaben höchstwahrscheinlich nichts mehr ändern. Das zeigt uns umso mehr die Notwendigkeit, verbindliche Grenzen für sinnvolle und gewünschte Nachverdichtung von Bauflächen im Ortsbereich zu setzen. Diese Grenzen müssen realistisch sein und das vorhandene Ortsbild langfristig berücksichtigen.
Vielleicht traut sich ja zukünftig jemand, das nächste Baugebiet autofrei bzw. so zu planen, dass nur sehr wenige Stellplätze benötigt werden. Das ist bei Neubaugebieten und guter ÖPNV-Verbindung leicht(er) möglich. In vielen Städten ist das bereits geübte Praxis, sogar im nahen Darmstadt. Im ländlichen Roßdorf gibt es aber noch kein Gebiet mit solch einer Idee. Ein wenig träumen darf man ja, auch davon, dass die Stellplatzsatzung zukünftig vielleicht doch noch angepasst wird.
Für die Grünen: Stefan Eichelhardt
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