Ein Vortrag der HSE lockte im Juni 150 Menschen aus dem ganzen Landkreis in die Rehberghalle.
Thema: Energiesparende Straßenbeleuchtung mit LED-Technik ohne Mehrkosten für die Gemeinden. Da gingen auch wir Grünen hin. Schließlich hatten wir vor gar nicht langer Zeit beantragt, dass Roßdorf auf die LED-Technik bei Straßenlampen aufspringen sollte.
Der Antrag kam nicht durch, aber die LED-Lampen kommen jetzt trotzdem. Wie geht das?
Es gibt circa 60.000 „Lichtpunkte“ (der Volksmund nennt das Laternen) im Landkreis. 25.000 sind Natriumdampflampen (NAV), und 10.000 Leuchtstoffröhren. Mit diesen beiden passiert erst ab 2020 etwas.
Die 25.000 Quecksilberdampflampen (HQL) werden aber bis 2020 komplett durch LED-Lampen bzw. einem kleinen Teil Energiesparlampen ersetzt. Grund: sie sind ab 2015 schlicht verboten. Der Energieverbrauch ist viel zu hoch.
Die Gemeinden kostet das gar nichts, sondern sie profitieren von der hohen Energie- und Betriebskosteneinsparung. Ein Drittel davon bleibt bei den Kommunen, zwei Drittel gehen in den Topf, aus dem die Investitionen finanziert werden. In Summe ein Gewinn für die Gemeinden, denen ja alle Lampen, auch die neuen, gehören.

Ein vortragender Lampenhersteller behauptete, dass man mit seinen LED-Lampen 66% weniger Energie braucht, aber dank Spiegeltechnik eine viel bessere Ausleuchtung z.B. der Fußwege erreichen könne. An Ausstellungsmodellen konnte man sich davon einen Eindruck verschaffen.
Wir Grünen wollten natürlich wissen, was das alles für die Gemeinde Roßdorf bedeutet. Die Antwort auf unsere Anfrage an den Gemeindevorstand liegt jetzt vor:
In Roßdorf gibt es 992 Leuchten. Davon werden von 2015 bis 2019 insgesamt 513 Leuchten getauscht.
Die Einsparung beziffert die Gemeinde mit 12.500€ im Jahr.
Bei dieser Gelegenheit haben wir auch nach den „Nachtabsenkungen“ gefragt, die bei LED-Lampen Standard ist. Hier die Antwort der Gemeinde:
Generelle Nachtabsenkungszeit ist von 0:00 bis 5:00, da soll sich nichts ändern.
Die LED-Lampen werden von 16 Watt auf 9 Watt abgesenkt. (Randbemerkung: eine Quecksilberlampe kann bis zu 150 Watt verbrauchen).
Bei den Neonlampen bleibt es bei der Regelung, dass alle Leuchten auf eine Röhre reduziert werden.
Mein Fazit:
Gesetze, die dem Umweltschutz und der Energieeinsparung dienen, können bei cleverer Umsetzung sogar ein sofortiger ökonomischer Gewinn für die Betreiber der Anlagen sein, hier also für die Gemeinde Roßdorf.
Für die Grünen: Frieder Kaufmann

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