Änderungsantrag
Die Vorlage zur Friedhofsgebührensatzung soll wie folgt geändert werden:
Die Friedhofsgebühren werden auf 90% der vom neutralen Gutachter ermittelten Kostendeckungswerte angehoben.
Dies entspricht dem bisherigen Verfahren, das sich auch in der seit 2007 gültigen Satzung wieder findet.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, diese im neutralen Gutachten (Seite 2) bereits ermittelten Werte in die Satzung entsprechend aufzunehmen.
Begründung:
Das Gutachten hat die tatsächlichen Kosten detailliert ermittelt. Auch bei einer Anhebung auf 100% der Kosten würde die Gemeinde keinen Gewinn erwirtschaften.
Aber:
Die Friedhöfe haben schon immer durch die parkähnliche Gestaltung einen kulturellen Wert und sind ein Ort des Erinnerns für die gesamte Bevölkerung. Die damit verbundenen Kosten können nicht durch Bestattungsgebühren ausgeglichen werden, sondern sind eine unverzichtbare Leistung der Gemeinde. Alle früheren Gebührensatzungen haben dies in genau diesem Umfang und mit dieser Begründung berücksichtigt.
Für die Fraktion
Frieder Kaufmann
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Akteneinsicht hinterlässt viele Fragen
Am 8.10.2025 tagte der Akteneinsichtsausschuss, um zu klären, welche Aktivitäten seitens der Verwaltung bislang in Bezug auf die Errichtung weiterer Windkraftanlagen unternommen wurden. Zu unserem großen Erstaunen erfuhren wir, dass…
Weiterlesen »
Wir nehmen die Herausforderung gerne an
Baum Nummer zwei ist gepflanzt Am Samstag 25.10.25 erfuhren wir, dass das Ensemble des Äbääg-Theater Roßdorf die bei Facebook angesiedelte Baumpflanzaktion (Challenge) bravourös gemeistert hat. Und die GRÜNE Fraktion für…
Weiterlesen »
Ab 2026: Pflicht zur Biotonne – was sich für Roßdorf ändert
Die Biotonne bleibt, bringt aber ab 2026 keine Ermäßigung mehr. Die Eigenkompostierung ist natürlich weiter möglich. Bisher konnten Haushalte in Roßdorf wie auch im gesamten Landkreis Darmstadt-Dieburg wählen: Wer seinen…
Weiterlesen »