Änderungsantrag
Die Vorlage zur Friedhofsgebührensatzung soll wie folgt geändert werden:
Die Friedhofsgebühren werden auf 90% der vom neutralen Gutachter ermittelten Kostendeckungswerte angehoben.
Dies entspricht dem bisherigen Verfahren, das sich auch in der seit 2007 gültigen Satzung wieder findet.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, diese im neutralen Gutachten (Seite 2) bereits ermittelten Werte in die Satzung entsprechend aufzunehmen.
Begründung:
Das Gutachten hat die tatsächlichen Kosten detailliert ermittelt. Auch bei einer Anhebung auf 100% der Kosten würde die Gemeinde keinen Gewinn erwirtschaften.
Aber:
Die Friedhöfe haben schon immer durch die parkähnliche Gestaltung einen kulturellen Wert und sind ein Ort des Erinnerns für die gesamte Bevölkerung. Die damit verbundenen Kosten können nicht durch Bestattungsgebühren ausgeglichen werden, sondern sind eine unverzichtbare Leistung der Gemeinde. Alle früheren Gebührensatzungen haben dies in genau diesem Umfang und mit dieser Begründung berücksichtigt.
Für die Fraktion
Frieder Kaufmann
Kommentar verfassen
Verwandte Artikel
Akteursbeteiligung bei der Kommunalen Wärmeplanung – die allerersten Schritte sind getan
Letzte Woche haben wir über die verschiedenen Stufen der Akteursbeteiligung berichtet. Aktuell ist die Kommunale Wärmeplanung für Roßdorf/Gundernhausen angelaufen. Für eine erfolgreiche Wärmeplanung kann die frühzeitige Einbindung der lokalen Akteure…
Weiterlesen »
Wassernot in Roßdorf!
Was? Aber es hat doch so viel geregnet! Und der Frühling hat noch nicht einmal richtig begonnen – geschweige denn der Sommer. Doch es geht hier weder um das Grundwasser…
Weiterlesen »
Roßdörfer:innen stehen zusammen für Demokratie und Menschenrechte
Mittwoch vergangener Woche füllte sich der Rathausvorplatz mit wohl über 300 Bürgerinnen und Bürgern, die, wie schon im vergangenen Jahr, ein klares Zeichen für Toleranz und Menschenrechte zeigen wollten. Die…
Weiterlesen »