Kooperationsvertrag Gruene SPD

– 1 –
Vereinbarung zu einer festen Kooperation zwischen den
Fraktionen der
„Sozialdemokratische Partei Deutschland“
Roßdorf und Gundernhausen
und
„Bündnis 90/Die Grünen“
Roßdorf /Gundernhausen
in der
Gemeindevertretung der Gemeinde Roßdorf, im
Gemeindevorstand sowie in den Kommissionen,
Ausschüssen und Eigenbetrieben
für die laufende Legislaturperiode bis 2011
– 2 –
Ziel und Zweck
Die Fraktionen der SPD und Bündnis90/Die Grünen vereinbaren für die Zeit bis zum Ende
der laufenden Legislaturperiode in 2011 eine feste Kooperation.
Die Vereinbarung basiert auf einer vertrauensvollen, offenen, fairen und von gegenseitigem
Respekt geprägten Zusammenarbeit.
Basis der gemeinsamen Entscheidungen ist ein intensiver Austausch von Informationen,
rechtzeitige und umfassende Kommunikation von Inhalten und Transparenz in den
Entscheidungsgrundlagen.
In den nicht in dieser Vereinbarung geregelten Bereichen/Punkten sowie bei aktuellen
Entwicklungen werden gemeinsame Entscheidungen getroffen und umgesetzt.
Grundlagen der Zusammenarbeit
Zur eigenen Beurteilung von Sachverhalten/Anträgen führen beide Fraktionen vor der
Kooperationsrunde eigene Fraktionssitzungen durch.
Kooperationsrunden oder gemeinsame Fraktionssitzungen sind nicht öffentlich. Die dort
erhaltenen Informationen unterliegen der Vertraulichkeit. Sachargumente zur Begründung
von Anträgen in der Gemeindevertretung sind davon ausgenommen.
Gemeindevorstandsmitglieder der beiden Fraktionen können an den Sitzungen teilnehmen.
Nach den Ausschusssitzungen und direkt vor einer Gemeindevertretersitzung kommen beide
Fraktionen zu einer letzten gemeinsamen Abstimmungsrunde erneut zusammen.
Nach Unterzeichnung der Vereinbarung werden die gemeinsamen Sitzungen organisatorisch
geplant und terminiert.
Grundsätzlich besteht der Wille zur Einigung im gegenseitigen Einvernehmen.
Einmal getroffene Entscheidungen haben Bestand und werden nur bei grundlegend
veränderten Rahmenbedingungen neu diskutiert.
In schwierigen Fragen verständigen sich die Fraktionsvorstände zur
Entscheidungsvorbereitung.
Getroffene Entscheidungen werden in der Gemeindevertretung von den Mitgliedern beider
Fraktionen gemeinsam getragen. Davon abweichen können Einzelne nur aufgrund von
Gewissensentscheidungen. Diese sind vor der Abstimmung in der gemeinsamen Sitzung den
Fraktionsmitgliedern mitzuteilen und zu begründen.
Anträge werden in den gemeinsamen Kooperationsrunden diskutiert und abgestimmt. Jede
Fraktion zählt gleichwertig.
Sollte über einen Antrag kein Einvernehmen erzielt werden, ist über das weitere Vorgehen
gemeinsam zu beschließen.
In Rahmen von Arbeitsgruppen sollen gemeinsame Vorstellungen zu möglichen
Schwerpunktthemen entwickelt werden.
Die Fraktionen führen eine gemeinsame Öffentlichkeitsarbeit zu gemeinsamen Anträgen für
die Gemeindevertretung durch. Eine eigene Öffentlichkeitsarbeit der Parteien zur Darstellung
des eigenen Profils bleibt unverändert.
– 3 –
Personelle Vereinbarungen
Die Fraktion Bündnis90/Die Grünen verzichten auf personelle Ansprüche. Sie erklärt sich
bereit, den von der SPD Fraktion vorgeschlagenen Kandidaten für die Position des
Vorsitzenden der Gemeindevertretung zu wählen sowie den von der SPD vorgeschlagenen
Kandidaten für die nachfolgende Besetzung des SKS Ausschussvorsitzenden.
Sachthemen
Haushalt
Beide Fraktionen sorgen für eine verlässliche Politik und werden die noch abzustimmenden
Haushalte nach eingehender Beratung gemeinsam beschließen. Einigkeit herrscht zur
Durchführung einer umfassenden Haushaltskonsolidierung. Deswegen wird der Grundsatz
verfolgt, beschlossene Maßnahmen möglichst kostengünstig und – sofern machbar – mit
einfachen Mitteln umzusetzen.
Unter Beachtung der Inhalte dieser Vereinbarung gelten die folgenden Grundsätze:
1. Alle Möglichkeiten zur Einnahmesteigerung werden geprüft.
2. Gebühren und Realsteuerhebesätze werden überprüft.
3. Alle vorhandenen Ausgabepositionen werden auf Einsparungen hin überprüft.
4. Es ist das Ziel keine zusätzlichen freiwilligen Leistungen zu übernehmen.
5. Es erfolgt eine Kreditaufnahme für die Rehberghallensanierung
Liegenschaften
Es gilt der Grundsatz „Sanierung vor Investition in neue Projekte“.
Instandhaltungsmaßnahmen dienen dabei in erster Linie dem Werterhalt.
Es wird vereinbart, auf einen Mediathekneubau und Neubau des Jugendzentrums zu
verzichten.
Es erfolgt eine jährliche Fortschreibung des Sanierungskonzeptes Kanal, Wasser, Straße auf
Basis der Schadensermittlung.
Die auslaufenden Miet- und Pachtverträge der Gaststätten werden dem allgemeinen Niveau
angepasst, insoweit dies nicht schon geschehen ist.
Die Sanierung von gemeindeeigenen Wohnungen und Gebäuden sollen unter wirtschaftlichen
Gesichtspunkten bewertet und Maßnahmen nur durchgeführt werden, wenn eine Sanierung
sinnvoll ist. Dabei wird im Rahmen der sozialen Verantwortung für sozial schwächere
Mitbürger/innen auf die Bereitstellung und Erhaltung von preiswerten Wohnungen geachtet.
Bauleitplanung
Es wird eine maßvolle, bedarfsorientierte Entwicklung der Wohn- und Gewerbebebauung
angestrebt. Die Fraktionen vereinbaren die gemeinsame Entwicklung von Vorstellungen zu
den Gebieten „Unter der Birkehe“ und das angedachte Gewerbegebiet B38/L3115 (Roßdorf
Ost). Der vorhandene innerörtliche Einzelhandel wird unterstützt.
Ansonsten wird die Verdichtung im innerörtlichen Bereich angestrebt unter Beachtung des
gültigen Landschaftsplans.
– 4 –
Familienfreundlichkeit
Der Status Quo der qualitativ guten Angebote und Unterstützungsleistungen im Bereich
Kindertagesstätten, Schulen, Jugend- und Seniorenarbeit soll trotz der angespannten
Haushaltslage gehalten werden. Die Einrichtung weiterer U3 Gruppen wird bei Vorliegen
eines Bedarfes unterstützt.
Die Konzepte der gemeindlichen Jugendförderung sollen in Zusammenarbeit mit den
Beteiligten regelmäßig fortentwickelt werden.
Die finanzielle Ausstattung der Gemeindebücherei soll 2010 optimiert werden, so dass der
Bestand teilweise erneuert und ein angemessenes Angebot realisiert werden kann.
Ebenso soll die finanzielle und personelle Unterstützung der Mediathek insoweit angepasst
werden, dass ein abgestimmtes neues Konzept grundsätzlich umgesetzt werden kann.
Es wird daher eine Erhöhung des Medienetats im Haushalt 2010 auf
10 000,- € vereinbart.
Die Leitung der Bücherei wird entsprechend ihrer Qualifikation tarifvertraglich bezahlt und
ihr Stundenkontingent erhöht.
Vereine und öffentliche Freizeiteinrichtungen
Die Gemeinde Roßdorf hat eine große Vereinsvielfalt und ein vielseitiges Freizeitangebot.
Die familienfreundlichen Einrichtungen wie Eisbahn und Schwimmbad sollen erhalten und
die Vereine weiter durch die kostenfreie Nutzung der Hallen/Räume unterstützt werden.
Sollten bei den eben aufgeführten Einrichtungen umfangreiche Sanierungsmaßnahmen
anliegen, stehen die Maßnahmen unter einem Finanzierungsvorbehalt.
Verkehr
Das vorliegende Verkehrsplanungskonzept soll weiter umgesetzt werden.
Vorrangig sind Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung zur Verbesserung des nicht
motorisierten Verkehrs (Fußgänger, Fahrradfahrer). Die in der Planung befindlichen
Maßnahmen in der Alten Bahnhofstraße, Beunegasse und Robert-Kochstraße werden 2010
zum Abschluss gebracht. Vor der Umsetzung wird eine Bürgerbeteiligung stattfinden.
Die Umsetzung weiterer Maßnahmen aus dem beschlossenen Verkehrsentwicklungsplan (VP)
wird vorbereitet. Die weiteren Maßnahmen und die Reihenfolge der Umsetzung in 2010 und
2011werden im beiderseitigen Einvernehmen festgelegt.
Es besteht Übereinstimmung, dass zunächst externe Kosten des Prüfungsantrags „Anschluss
West der B26“ ermittelt und danach gemeinsam über das weitere Vorgehen beschlossen wird.
Landschaftsplan/Landschaftspflege
Für die weitere Umsetzung des LP`s im Jahr 2010 und 2011 werden geeignete Maßnahmen
ausgewählt und ein Zeitplan für deren Umsetzung formuliert. Der Focus liegt hierbei auf dem
im Rahmen von SILEK erarbeiteten Themenbereich Gewässerentwicklung Erbsenbach sowie
der dazugehörigen Sicherung von Flächen.
– 5 –
Roßdorf, den .09.2009
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Dr. Annette Rückert Fortuna Marx
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Herbert Dobner Jutta Quaiser

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