An den Vorsitzenden der Gemeindevertretung 05.04.13
Herrn Steven Günther-Scharmann
Sehr geehrter Herr Günther-Scharmann,
bitte setzen Sie die Resolution zur europäischen Wasserversorgung auf die Tagesordnung
der nächsten Gemeindevertretersitzung.
Ordnungsrahmen der europäischen Wasserversorgung transparent und
rechtssicher gestalten – Interessen der Verbraucher und Kommunen schützen
Die Roßdörfer Gemeindevertretung beschließt:
1. Die Gemeindevertretung stimmt darin überein, dass Wasser „keine übliche Handelsware,
sondern ein ererbtes Gut ist, das geschützt, verteidigt und entsprechend behandelt werden
muss“. Die Gemeindevertretung beobachtet mit Sorge, dass es bisher im europäischen
Gesetzgebungsverfahren nicht gelungen ist, die Wasserversorgung dauerhaft aus dem
Anwendungsbereich der geplanten Richtlinie herauszunehmen. Eine deutliche Klarstellung,
dass die Wasserversorgung auch weiterhin problemlos von Stadtwerken übernommen
werden kann, bleibt erforderlich.
2. Die Gemeindevertretung teilt das generelle wettbewerbspolitische Ziel der EU, dass
Kommunen Konzessionen nach einem wettbewerblichen, diskriminierungsfreien,
transparenten und einheitlichen Verfahren vergeben müssen, wenn sie sich dafür
entscheiden, einen externen Auftragnehmer mit dieser Aufgabe zu betrauen. Ein Zwang zur
Privatisierung der Trinkwasserversorgung wird abgelehnt.
3. Die Gemeindevertretung stellt fest, dass der Ausnahmetatbestand der „echten
Zusammenarbeit“, unter den die interkommunale Zusammenarbeit in der Richtlinie fällt und
damit nicht ausschreibungspflichtig sein soll, nicht ausreichend definiert ist. Somit könnte die
interkommunale Zusammenarbeit von Kommunen zu Unrecht in Frage gestellt werden. Die
Gemeindevertretung sieht an dieser Stelle erheblichen Nachbesserungsbedarf hinsichtlich
der Regelungen zur interkommunalen Zusammenarbeit.
4. Die Gemeindevertretung begrüßt deshalb, dass der Bundesrat die Beratungen zum
Richtlinienvorschlag wieder aufgenommen hat, um seine Position zugunsten der Kommunen
zu bekräftigen, und appelliert an die deutschen Beteiligten im weiteren Verfahren –
Europaabgeordnete wie Bundesregierung -, sich im oben beschriebenen Sinne für eine
preiswerte und hochwertige Trinkwasserversorgung stark zu machen.
5. Die Gemeindevertretung stellt fest, dass mit dem jetzt durch den Ausschuss für
Binnenmarkt und Verbraucherschutz des Europäischen Parlamentes beschlossenen
Fraktion
Bündnis 90 / Die Grünen
Roßdorf / Gundernhausen
Kompromissvorschlag zumindest die Entscheidungshoheit, ob eine Aufgabe der
Daseinsvorsorge durch die Kommune selbst oder durch Dritte erledigt werden soll, auch
weiterhin der öffentlichen Hand überlassen bleibt. Dabei müssen die Kommunen ihrem
Auftrag umfassend gerecht werden. Dazu gehört auch, Bürgerinnen und Bürgern durch eine
transparente Kostenrechnung nachzuweisen, dass die von ihnen erhobenen
Wassergebühren angemessen sind. Die staatliche Organisationshoheit, insbesondere das
Selbstverwaltungsrecht der Kommunen, bleibt auf diese Weise gewahrt.
Begründung:
Der Zugang zu Trinkwasser ist nach einem Beschluss der UN-Vollversammlung vom
Oktober 2010 ein Menschenrecht. 122 Staaten, darunter die Bundesrepublik Deutschland,
befürworten diese Resolution.
Eine Ausschreibungspflicht für den Wassersektor gilt es zu verhindern. Gemäß einer Studie
der EU-Kommission besteht die Möglichkeit bis zu 30% der Kosten in der Wasserversorgung
durch kommunale Kooperationen zu sparen. Diese Möglichkeit der Kooperation wird in der
vorgelegten Dienstleistungsrichtlinie überhaupt nicht berücksichtigt, ist aber bei der
finanziellen Ausstattung vieler Kommunen und bedingt durch den demografischen Wandel
wichtig.
Eine Privatisierung des Wassersektors „durch die Hintertür“ wird abgelehnt.
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Quaiser
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