Thomas Philips besonderer Einzelhandel?

3000qm Verkaufsfläche – Was soll denn das werden?

 

Als Gemeindevertreter der Fraktion Bündnis 90/ DIE GRÜNEN habe ich mich gegen die Ausweisung eines Sondergebietes für einen Sonderpostenmarkt mit 3000 qm Verkaufsfläche im neuen Gewerbegebiet Roßdorf West II ausgesprochen. Neben einer Reihe von Argumenten, die gegen eine solche Nutzung sprechen, habe ich in der letzten Sitzung der Gemeindevertretung im Besonderen die Problematik bzw. Auswirkungen auf den existierenden Einzelhandel angesprochen. Weder die regierende SPD –Fraktion noch die CDU im Parlament wussten zu dem heiklem Thema ein Wort zu verlieren. Dennoch verabschiedeten sie den Vorentwurf zur Änderung des Bebauungsplans als Aufstellungsbeschluss mit anschließender Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange. Der Änderungsplan mit textlicher Begründung hängt öffentlich 14tägig bis zum 30. Januar im Rathaus aus. Jede Bürgerin und jeder Bürger kann bis dahin seine Einwände und Bedenken gegenüber dem Gemeindevorstand schriftlich oder mündlich geltend machen.

 

Faktisch ist die Änderung des Bebauungsplanes schon deshalb abzulehnen, weil die Ausweisung eines Sondergebietes in dieser Größe der Landesplanung widerspricht. Weil ein großflächiger Einzelhandel nicht aus dem Flächennutzungsplan der Gemeinde entwickelt ist. Weil Roßdorf nicht als Ober- oder Mittelzentrum verkehrstechnisch dafür ausgelegt ist. Weil es für eine geordnete städtebauliche Entwicklung nicht erforderlich ist. Weil es den ansässigen Einzelhandel und den Gewerbetreibenden, die die Basis für die tägliche Versorgung der Wohnbevölkerung gewährleisten, existenziellen Schaden zufügen wird. Weil es der Gesamtentwicklung der Roßdörfer Gemeinde und ihrer Gewerbestruktur widerspricht und kein allgemeines Interesse an einem solchen Markt erkennbar ist.

 

Über diese Fakten hinaus, sind für die Betrachtung weitere Aspekte zu bedenken. Es war schon umstritten genug, ob unser Ort eine Ausweisung eines Gewerbegebiets in dieser Grössenordnung braucht. Verlust von freier Landschaft, Natur und Wohnqualität war die Folge. Ist unser Gewerbegebiet erst mit einem Großmarkt verbaut, kommen für Roßdorf interessante kleinere und mittlere Gewerbebetriebe wohlmöglich nicht mehr zum Zuge. Ein Großmarkt in Form eines Sonderpostenmarktes lässt nicht mal ein vernünftiges Gewerbesteueraufkommen erwarten. Qualifizierte Arbeitsplätze wird es nicht geben und die Anzahl äußerst gering. Auswärtiger Verkehr wird unzumutbar zunehmen! Bei 3000 qm Verkaufsfläche erwartet der Betreiber täglich hunderte, wenn nicht gar 1000 Kunden und mehr. Und noch ein paar Betrachtungen. Es ist unmöglich zu überprüfen, ob die beschlossene Einschränkung, die Lebensmittelverkaufsfläche auf 10% zu beschränken, eingehalten werden wird. 300qm Verkaufsfläche könnten darüber hinaus weit mehr als 10% Umsatz ausmachen. Es kann nicht sichergestellt werden, dass es sich bei den Angeboten wirklich um sogenannte Sonderposten handelt. Es wird auch nicht zu verhindern sein, dass Teilflächen als eigenständige Geschäfte untervermietet werden. Dann haben wir den Backshop, Gemüse-Willi, Blumenbillig und Wurscht-Lieb im Sonderpostenmarkt versammelt. Der Rossdörfer Einzelhandel wird sich bedanken! Alles in Allem ist ein Sonderpostenmarkt in dieser Größenordnung nicht zu vertreten oder zu verantworten. Es ist schlimm, dass sich diejenigen Parteienvertreter, die sich für dieses Bauvorhaben aussprechen, wieder einmal einem gedankenlosen Bauwahn die Hand reichen.

 

Thomas Otto – B90/Grüne Roßdorf + Gundernhausen

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