An den Vorsitzenden der Gemeindevertretung18.2.13
Herr Steven Günther-Scharmann
Wir bitten Sie, die nachfolgende Anfrage an den Gemeindevorstand weiterzuleiten und das Ergebnis auf der nächsten Sitzung der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu geben.
Auswirkungen des geplanten Kinderförderungsgesetz KiföG
Die Hessische Landesregierung plant ein neues Kinderförderungsgesetz am 1. April 2014 in Kraft zu setzen. Um die Auswirkungen des Gesetzes auf die örtlichen Kinderbetreuungseinrichtungen und den Haushalt 2014 abschätzen zu können, stellen wir die folgenden Fragen:
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Wie hoch sind die Fördermittel, die die Gemeinde Roßdorf für ihre Kinderbetreuungseinrichtungen erhält (aufgeschlüsselt nach Fördermittelgeber, absolutem Förderbetrag und Prozent des tatsächlichen Aufwandes der Gemeinde pro Jahr, aufgeschlüsselt je Einrichtung)?
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Nach welchen Kriterien erhalten wir bisher diese Förderung?
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Mit dem geplanten Kifög richtet sich die Landesförderung der Betreuungseinrichtungen von Kindern bis 6 Jahren zukünftig an der Kopfzahl der Gruppe.
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Mit welchen finanziellen Einbußen für die Gemeinde ist zu rechnen?
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Kann die derzeitige qualitative und quantitative Personalausstattung zukünftig noch gehalten werden?
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Das neue KiföG sieht vor, dass bis zu 20 % des Personals in Kinderbetreuungseinrichtungen fachfremd sein kann.
Wie hoch ist aktuell der Anteil an fachfremdem Personal in den Kinderbetreuungseinrichtungen in Roßdorf und Gundernhausen (je Einrichtung)? -
Das neue KiföG sieht keine besonderen Rahmenbedingungen, wie z.B. verkleinerte Gruppen, für die Betreuung behinderter Kinder vor.
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Wie viele Gruppen mit reduzierter Größe aufgrund der Integration behinderter Kinder gibt es derzeit in Roßdorf und Gundernhausen?
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Wie groß sind diese Gruppen?
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Durch die Umstellung auf eine kindesbezogene Personalausstattung (Kopfzahl) erhöht sich die Anzahl der befristeten Arbeitsverträge.
Wie viele befristete und unbefristete Arbeitsverhältnisse gibt es aktuell in den Kinderbetreuungseinrichtungen in Roßdorf und Gundernhausen? Bitte die Vertretungen für Elternzeit getrennt angeben. -
Wenn wir die Öffnungszeiten der Kinderbetreuungseinrichtungen beibehalten wollen, entstehen dann mit dem neuen KiföG bei unveränderten Standards zusätzliche Kosten für die Gemeinde?
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Betreuungseinrichtung für Grundschulkinder.
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Gibt es dafür Fördermittel?
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Wenn ja, von wem und in welcher Höhe? Bitte nach Einrichtung aufschlüsseln.
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Wie hoch ist der Zuschuss der Gemeinde für die Betreuungseinrichtungen der Grundschulen (bitte je Einrichtung aufschlüsseln)?
Mit freundlichen Grüßen
Jutta Quaiser
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