Letzte Woche standen wieder einmal Entscheidungen zu der Bebauung des ehemaligen Gartengeländes Erlehe auf der Tagesordnung. Die Gemeindevertretung hatte über die Stellungnahmen der öffentlichen Träger, die Änderung des Flächennutzungsplanes und des Bebauungsplanes abzustimmen.
Wir meinen, das Gelände ist nicht als Baugebiet für Roßdorf geeignet.
Ein erheblicher Eingriff in den Grünzug an der Bachaue. Nach den vorliegenden Plänen darf noch näher an den Bach gebaut werden, als es die bestehenden Planung von 2006 zuließ. Dies wird im Übrigen auch von der Oberen Naturschutzbehörde und den Naturschutzverbänden kritisch gesehen.
Die landschaftsprägende Bedeutung des Geländes in einer Senke. Der erhöhte Grundwasserspiegel erschwert die Gründung der Gebäude und bedingt ein Verbot der Versickerung des Wassers von größeren versiegelten Flächen. Erst nach unseren Fragen wurde eine Größe der anzulegenden Zisternen festgelegt. Das darüber hinaus anfallende Wasser muss in den Kanal abgeleitet werden. Ob der größeren Mengen dann gewachsen ist?
Es bedeutet zusätzlichen Verkehr vor allem in der belasteten Wilhelm Leuschner-Straße.
Einige Mitglieder der GRÜNEN Fraktion hatten bei der Vorstellung der Baupläne durch den neuen Eigentümer auf zukunftsweisende Aspekte des ökologischen Bauens gehofft, zumal sie angedeutet wurden.
Wir GRÜNEN waren hin- und hergerissen. Da wir ein vielleicht ökologisch orientiertes Bebauungsprojekt nicht blockieren wollten, hatten einige von uns bei der vergangenen Abstimmung zugestimmt. Das Pro und Kontra haben wir hier und in der Presse dargestellt.
Jedoch sind gerade die ökologischen Aspekte des Bebauungsplanes (Bäume erhalten, regenerative Energien, Wassermanagement, Verbot chemischer Unkrautbekämpfungsmittel …) alle vage formuliert. Es ist ungewiss, ob sie so umgesetzt werden. Zu oft wurden gerade diese Festsetzungen in Bebauungsplänen hinterher wieder aufgeweicht. Am Ende siegen die wirtschaftlichen Aspekte gegenüber den ökologischen Wünschen. Ein wesentlicher Punkt unserer erneuten Ablehnung ist insbesondere die Reduzierung des Grünstreifens an der Bachaue. Es darf nach den jetzigen Änderungen die Bebauung näher an den Bach rücken als bei der Planung von 2006, die wir damals abgelehnt hatten.
Im Laufe der Beratungen und der intensiven Beschäftigung mit den Plänen, sind wir jedoch zu dem Schluss gekommen, dass die kritischen Aspekte überwiegen und wir deshalb das Vorhaben ablehnen. Die Entscheidung zur Zerstörung von Natur und Landschaft durch Bebauung ist immer wieder ein Abwägungsprozess zwischen Gütern und ihrer Bedeutung für die Gesellschaft. In diesem Falle ist es die Abwägung zwischen dem Grünzug an der Bachaue als erhaltenswerte Landschaft und dem Interesse der Bevölkerung der Gemeinde Roßdorf an einem neuen Baugebiet an dieser Stelle.
Fortuna Marx, GRÜNE Fraktionsvorsitzende
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