Kommunale Wärmeplanung für die Gemeinde Roßdorf 2025

Das Bild stammt aus unserem Artikel von 2023 „Lassen Sie sich nicht verrückt machen“
gruene-rossdorf.de/archive/10002

Auf den Bürgerversammlungen 2025 berichtete die Projektleiterin über den Stand der Wärmebedarfsplanung Roßdorf. Jetz kann man die Präsentation auf der Homepage der Gemeinde finden.

Und reibt sich die Augen.

Denn hier hätte der viel geschmähte „Heizungshammer“ von Robert Habeck stehen müssen. Das entsprechende Gebäudeenergiegesetz gilt nämlich seit 2024 trotz aller Falschmeldungen weiterhin.

Vergeblich sucht man im Wärmebedarfsplan Roßdorf nach Zwangsenteignung, unermesslichen Kosten und staatlicher GRÜNER Gängelei durch staatlich erzwungene teure neue Heizungen.

Man findet:

Jahrzehntelange Übergangslösungen, Bestandsgarantien, Verantwortlichkeit der Heizungsbesitzer. Aber auch Hinweise auf steigende Preise der fossilen Brennstoffe, Finanzierungshilfen und Beratungsangebote.

Und so steht es in der Präsentation wörtlich: (Quelle: Infrastruktur und Umwelt, Prof. Böhm und Partner, Darmstadt; Gemeinde Roßdorf)

2.1 Entstehen für mich als Eigentümer Pflichten aus dem Kommunalen Wärmeplan? Nein, der Kommunale Wärmeplan selbst hat keine unmittelbare rechtliche Auswirkung auf Eigentümer und schafft keine einklagbaren Rechte oder Pflichten

Der aktuell in Arbeit befindliche Kommunale Wärmeplan gibt somit keine verbindlichen Aussagen für einzelne Haushalte in Bezug auf eine kurzfristige Heizungsumstellung.

2.3 Welche Regelungen gelten für meine bestehende Gas- oder Ölheizung? Was muss ich beim Austausch beachten? Für die Heizungsanlagen der Gebäude sind und bleiben die jeweiligen Eigentümer verantwortlich. Es gelten diesbezüglich die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG): • Funktionierende Öl- und Gasheizungen dürfen weiter betrieben und repariert werden. • Erst ab dem 1. Januar 2045 dürfen Heizungen nicht mehr mit fossilen Brennstoffen betrieben werden. Alle Heizungen sowie der Bezug aus Wärmenetzen müssen spätestens dann auf 100 Prozent Erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umgestellt sein. • Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) müssen im Neubau seit dem 1. Januar 2024 Heizungen zu mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. • Für neue Heizungen in Bestandsimmobilien gilt dies erst nach Ablauf der Frist zur Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans: in Kommunen bis 100.000 Einwohner – also auch in der Gemeinde Roßdorf – ab dem 1. Juli 2028.

Aktuell dürfen in Bestandsimmobilien also noch Öl- oder Gasheizungen neu installiert und bis zum 01. Januar 2045 betrieben werden. Die voraussichtliche Preisentwicklung von Erdgas und Heizöl sowie die steigende CO2-Abgabe werden die Kosten für die Beheizung mit fossilen Brennstoffen jedoch wahrscheinlich deutlich erhöhen.

2.7. Wo finde ich qualifizierte Energieberater? Die Deutsche Energie-Agentur (DENA) betreibt eine Suchmaschine, über die Sie qualifizierte Energieberater in Ihrer Nähe und passend zu Ihrer Frage finden können: https://www.energie-effizienz-experten.de/

Soweit die Zitate aus der Präsentation auf den Bürgerversammlungen.

Merke: die billige Kampagne gegen das Habeck‘sche Heizungsgesetz war ein Bündel von Falschmeldungen auf das die GRÜNEN leider viel zu defensiv geantwortet haben. Den Menschen in der Gemeinde Roßdorf droht kein „Heizungshammer“.

Für die GRÜNEN: Frieder Kaufmann mit dem Redaktionsteam

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