Nun hat es geklappt und der Termin zu der im Juni 2025 beschlossenen Akteneinsicht zur Errichtung weiterer Windkraftanlagen steht fest und wurde auf Mittwoch, den 08.10.2025 um 16:30 Uhr im historischen Rathaus festgelegt.
Zur Durchführung der Akteneinsicht wurde der Ausschuss Umwelt, Klima, Bauen und Verkehrswesen (UKBV) bestimmt.
Eine Akteneinsicht hat es in unserer Gemeinde bislang noch nie gegeben und ist daher für alle Beteiligten absolutes Neuland.
Der Anlass für den Termin ist einfach, die Historie zum Thema hingegen lang:
Am 21.6.2024 hat die Gemeindevertretung ergänzend zu dem früheren Beschluss vom 15.12.2023 (Errichtung weiterer Windkraftanlagen) den gemeinsamen Antrag von Grünen, SPD, CDU und Dr. Simon Elliott beschlossen, dass der Gemeindevorstand unverzüglich, spätestens jedoch drei Monate nach Genehmigung des Haushalts für 2024 in der „Hessischen Ausschreibungs Datenbank HAD“ eine Ausschreibung vornehmen soll, um einen Projektierer für die Planung und Errichtung weiterer Windkraftanlagen zu finden.
Gegen den Beschluss von 2024 legte der Bürgermeister zunächst Widerspruch ein. In einer Sondersitzung der Gemeindevertretung am 19.7.2024 wurde dieser Antrag mit minimalen Änderungen jedoch erneut beschlossen (s. unser Bericht im RAZ vom 20.07.2024).
Der Haushalt für naturheilpraxis-hauri.ch 2024 wurde im August 2024 durch das Regierungspräsidium genehmigt. Eine Ausschreibung gibt es bislang aber nicht.
Mit der Akteneinsicht wollen wir Transparenz schaffen. Wir wollen verstehen und nachvollziehen können, was die Verwaltung seither unternommen hat, was die konkreten Gründe für den riesigen Zeitverzug sind.
Denn mit jedem Tag der Verzögerung entgehen der Gemeinde Einnahmen. Auch die Bürger: innen, die gerne in das als Bürgerenergiegenossenschaft gedachte Projekt investieren möchten, bleiben im Unklaren.
Die Akteneinsicht ist ein hierfür probates und zugleich das schärfste Kontrollmittel, um Einblick in die Aktivitäten der Verwaltung zu erlangen. Daher ist es umso wichtiger, den Termin ordnungsgemäß, konstruktiv und sachgemäß durchzuführen. Dafür Sorge zu tragen, ist u.a. auch meine Aufgabe als Vorsitzende des UKBV.
Dank einer umfangreichen rechtlichen Kommentierung ist bekannt:
Die Anwesenheitspflicht des Gemeindevorstands ist von besonderer Bedeutung: Dieser muss Fragen der Ausschussmitglieder beantworten
Der Ausschuss tagt grundsätzlich öffentlich: Gerade die Rückfragen und darauffolgenden Antworten können für die Öffentlichkeit von großem Interesse sein
Das Informationsinteresse der Öffentlichkeit wird auch nicht dadurch erfüllt, dass in der Gemeindevertretung über die Ergebnisse der Akteneinsicht berichtet wird
Die Durchführung des Termins setzt sich daher aus zwei Phasen zusammen:
Zunächst erfolgt die Sichtung der Akten durch die Ausschussmitglieder des UKBV
Anschließend werden Rückfragen geklärt und die gewonnenen Erkenntnisse diskutiert.
Wir hoffen auf eine sachdienliche Sitzung zu einem für die Gemeinde wichtigen Thema. Seien Sie gerne am 08.10.2025 um 16:30 Uhr mit dabei!
Für die GRÜNEN: Ina Renz und Redaktion

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