Am 09.12.2022 haben wir Bündnis 90/Die Grünen die Verwaltung aufgefordert, der Initiative des Deutschen Städtetages „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ beizutreten.
Weiter haben wir gefordert: „Der Gemeindevorstand und der Bürgermeister werden gebeten, diesen Beschluss der Gemeindevertretung zu unterstützen.“
In unserer Begründung haben wir angeführt, dass wir die Bundesregierung auffordern möchten, den Kommunen mehr Handlungsspielraum vor Ort für Tempo 30 als Höchstgeschwindigkeit dort, wo sie es für notwendig halten, anordnen zu können.
Der Bürgermeister musste dies nach der positiven Abstimmung mit 19 Ja-Stimmen, 5 Nein-Stimmen und 2 Enthaltungen entsprechend in die Wege leiten.
Wichtig war es für uns zu betonen: Tempo 30 ist eine Maßnahme für die Städte und Gemeinden und die Menschen, die dort wohnen – es ist keine Maßnahme, die sich gegen den Autoverkehr richtet. Es soll ihnen ermöglichen, Tempo 30 als verkehrlich, sozial, ökologisch und baukulturell angemessene Höchstgeschwindigkeit dort anzuordnen, wo sie es für sinnvoll erachten. Auch für ganze Straßenzüge im Hauptverkehrsstraßennetz und gegebenenfalls auch stadtweit als neue Regelhöchstgeschwindigkeit.
Am 14. Juni 2024 haben zuerst der Bundestag und wenige Stunden später auch der Bundesrat die Novelle des Straßenverkehrsgesetzes bestätigt.
Im Bundesrat hatte das „Zehnte Gesetz zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes“ am 24. November 2023 zunächst vor allem durch Stimmen der CDU und Teilen der Hamburger SPD nicht die erforderliche Mehrheit erhalten. Nach langem Zögern des Bundesverkehrsministers Volker Wissing konnte dann doch schließlich nach langen, intensiven Verhandlungen endlich der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat einen Kompromiss erreichen.
Aber wie kam es nun doch dazu, dass der Vermittlungsausschuss das Thema erneut besprochen hat?
Hessen war hier unter anderem sehr aktiv, weil vor allem viele Kommunen, Bürgerinnen und Bürger, sowie viele Verbände Druck auf die Länder gemacht haben.
„Die Kommunen haben sich da auch deutlich hörbar gemacht“, sagt Swantje Michaelsen, Mitglied der Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen und Berichterstatterin für Straßenverkehrsrecht. Auch unsere Gemeinde Roßdorf hat mit dem Beitritt zur Initiative maßgeblich dazu beigetragen.
Laut der Initiative „Lebenswerte Städte durch angemessene Geschwindigkeiten“ haben Städte, Gemeinden und Landkreise künftig mehr Handlungsspielraum. Das Straßenverkehrsgesetz tritt nach seiner Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft.
Wir freuen uns über diese positive Entwicklung an der die Roßdörfer Gemeindevertretung maßgeblich beteiligt war.
Daniela Dalpke und das Redaktionsteam
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