Beschlossen. Booster für die Solarenergie!  

Dieses Satellitenbild zeigt einen typischen Einkaufsmarkt in Roßdorf von oben betrachtet mit 1.500 Quadratmetern Fläche. Das Bild müsste aktuell sein. Vermissen Sie was?

 Vor einigen Tagen sprach mich ein Roßdörfer an. „Ich lese eure Berichte über eure Aktivitäten gerade zu erneuerbaren Energien sehr gern. Aber ich ärgere mich dabei auch grün und blau.

Denn wenn ich an großen Einkaufsmärkten und Industriegebäuden auch hier in Roßdorf vorbeikomme, such ich Fotovoltaikanlagen vergeblich. Riesige Dachflächen mit hunderten Quadratmetern stehen ungenutzt rum. Diskutiert wird über landwirtschaftliche Flächen statt über schon versiegelte aber ungenutzte Flächen hier vor unserer Haustür“

Da musste ich schmunzeln. „Genau vor einer Woche hat der Rat der Mitgliedsländer Europas beschlossen genau das zu ändern“ sagte ich ihm. Nur in der Öffentlichkeit wurde darüber so gut wie nicht berichtet.

Weil auch die deutsche Regierung der Vorlage zustimmte, kam sie mit der knappst möglichen Mehrheit von 65,4% über die nötigen 65%. Dadurch gilt das europaweit, auch in Roßdorf.

Der Roßdörfer freute sich richtig „Klasse, dann kann ich ja wieder beruhigt schlafen§

Diese Regel wird die Dachlandschaft auf Roßdorfs Industriegebäuden und Einkaufsmärkten ändern

 Und ganz wichtig: Sie betrifft keine Wohngebäude, die es heute schon gibt.

 Den Solardach-Hammer (könnte die Bild-Zeitung noch als reißerischen Titel erfinden) gibt es nicht. Der jetzige Wohnungsbestand ist absolut nicht betroffen. Machen Sie sich also keine Sorgen. Sie wären unbegründet.

Dank der neuen EU-Gebäuderichtlinie müssen rechtsverbindlich in allen EU-Ländern große alte Gebäude mit Solaranlagen nachgerüstet werden.

Bei allen neugebauten Gebäuden werden ab 2029 Solaranlagen genauso zu einem genehmigungsfähigen Gebäude gehören wie eine Toilette oder ein Abwasseranschluss.

Im Einzelnen gilt: Solaranlagen (wo immer wirtschaftlich) werden verbindlich:

  • auf allen neuen öffentlichen Gebäuden und neuen Nichtwohngebäuden mit einer Nutzfläche über 250 m² ab 31.12.2026;
  • auf allen bestehenden öffentlichen Gebäuden mit Nutzflächen von mehr als 2000 m² bis 31.12.2027, mehr als 750 m² bis 31.12.2028 und mehr als 250 m² bis 31.12.2030;
  • auf allen bestehenden Nichtwohngebäuden mit einer Nutzfläche über 500 m², bei größerer Renovierung oder wenn Maßnahmen erfolgen, die einer Genehmigung bedürfen, ab 31.12.2027;
  • auf allen neuen Wohngebäuden und allen neuen angrenzenden überdachten Parkplätze ab 31.12.2029.

 

Durch diese Regeln wird es zu einem Boom von neuen Solaranlagen in ganz Europa kommen – besonders umweltfreundlich auf Dächern.

 Es ist gut, dass es eine Prüfung der Wirtschaftlichkeit geben muss. Und dass es ein riesiges Zeitfenster gibt, bis auch auf privaten NEUBAUTEN die Fotovoltaikanlagen Standard sind.

Das ist auch dringend nötig, denn um unsere deutschen Klimaziele zu erreichen, muss die Stromproduktion bis 2030 zu 80% aus erneuerbaren Quellen kommen.

Dazu brauchen wir ab 2026 einen Solarboom mit einem Photovoltaik-Zubau von 22 GW pro Jahr. Dabei sind wir auf gutem Wege, denn in 2023 haben wir erstmals 14,6 GW geschafft.

Auch die Kommunen werden gebraucht, alle verbleibenden Hemmnisse für die Erneuerbaren aus dem Weg zu schaffen. Da arbeiten wir in Roßdorf sehr aktiv dran.

 Für die GRÜNEN: Frieder Kaufmann mit dem Redaktionsteam

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