Es ist jetzt anderthalb Jahre her, als alle Fraktionen in der Gemeindevertretung (CDU, GRÜNE, SPD, WIR) gemeinsam ganz konkrete Maßnahmen beantragt haben, wie die Gemeinde nachhaltig und nicht nur für eine Stunde etwas gegen „Lichtverschmutzung“ tun könne.
Am 23. März 2024 findet erneut die Earth Hour statt. Bereits zum 18. Mal werden an diesem Tag von 20.30 Uhr bis 21.30 Uhr rund um den Globus die Lichter ausgeschaltet, um bei der weltweit größten Aktion für mehr Klima- und Umweltschutz ein Zeichen zu setzen.
In Roßdorf wollten und wollen wir noch mehr, wie wir am 31.08.2022 beschlossen haben.
Wir wollen Potentiale für einsparbare oder zu verbessernde Beleuchtungen im öffentlichen Bereich ermitteln und daraus einem Aktionsplan erarbeiten lassen. Dazu wollen wir die Arbeitsgruppe „Schutz der Nacht“ der Volkssternwarte Darmstadt als Beraterin einbeziehen. Die Gemeindevertretung sollte spätestens bis zur ersten Sitzung 2023 über den Maßnahmenplan und den Stand der Maßnahmen informiert werden.
In einer Lichtleitlinie soll erarbeitet werden, wie Tier-, Pflanzenwelt und
Mensch mittel- bis langfristig noch mehr vor den negativen Auswirkungen künstlicher Beleuchtung geschützt werden und zu Energieeinsparung und Klimaschutz beigetragen und der kommunalen Haushalt entlastet wird.
Die Lichtleitlinie soll insbesondere künftige Investitionen in Beleuchtung einbeziehen (z.B. Umrüstung von Leuchtmitteln / Leuchten) und ein Beleuchtungskonzept für verschiedene öffentliche Räume beinhalten. Berücksichtigt werden sollen die Faktoren Beleuchtungs-stärke und -menge, Lichtlenkung und Lichtfarbe.
Die Vorgaben aus der Lichtleitlinie sollen in zukünftige Bauleitplanungen mit aufgenommen werden. Bei der Stellungnahme zu Bauvorhaben ist
auf die Lichtleitlinie hinzuweisen und diese beizufügen.
Die Leitlinie soll der Gemeindevertretung zur Abstimmung vorgelegt werden.
Als drittes soll ein Leitfaden für den privaten und gewerblichen Bereich erstellt werden, der
Privatpersonen, aber auch Gewerbetreibende für das Thema sensibilisiert und
Möglichkeiten zur Eindämmung von Lichtverschmutzung aufzeigt
Die Bedeutung der Lichtverschmutzung ist durch das im August 2021 beschlossene Gesetz zum Schutz der Insektenvielfalt und dem damit neu eingefügten § 41a des
Bundesnaturschutzgesetzes zum „Schutz von Tieren und Pflanzen vor nachteiligen
Auswirkungen von Beleuchtungen“ erfasst (Bundesgesetzblatt, Jg. 2021, Teil I, Nr. 59). Dieser soll nun auch auf kommunaler Ebene beachtet bzw. umgesetzt werden.
Aus wissenschaftlichen Studien ist bekannt, dass zu viel und zu helle Beleuchtung negativen Stress für alle Organismen verursacht.
Tiere und Pflanzen werden durch künstliche Beleuchtung in ihrem natürlichen
Tag-/Nacht-Rhythmus bzw. Jahreszeiten-Rhythmus gestört. Nachtaktive Tiere werden irritiert, verlieren die Orientierung, werden in ihrem Lebensraum beschnitten während tagaktive Tiere zu wenig Ruhe- und Erholungsphasen haben.
Weiterhin trägt eine Reduktion der künstlichen Beleuchtung zu Energieeinsparung und Klimaschutz bei und entlastet den kommunalen Haushalt durch geringere Energiekosten.
Die Maßnahmen des Aktionsplans beziehen sich auf die bereits bestehende Beleuchtung und tragen (ohne größere notwendige Investitionen) zur kurzfristigen Einsparung vonEnergiekosten bei.
Dabei muss Roßdorf nicht das Rad neu erfinden, denn viele Gemeinden haben diesen ökologischen Weg schon lange beschritten, um die Nacht wieder zur Nacht zu machen. Abschreiben ist in diesem Fall ausdrücklich erwünscht und von allen Fraktionen auch so beantragt.
Nur leider sind seit dem Antrag anderthalb Jahre ohne sichtbare Ergebnisse verstrichen.
Für die GRÜNEN: Astrid Kaufmann und das Redaktionsteam
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