Großer Schritt vorwärts für die Windenergie

Das Bild stammt aus der Bauzeit der beiden Windräder, die durch die Pachterträge seitdem jedes Jahr verlässlich Geld in den Haushalt wehen.

450 Gramm schwer waren die Vorlagen, die dem Parlament am Freitag 15.12.23 zur Entscheidung vorlagen, wenn man sie sich ausdruckte. Ohne Haushalt, der kommt erst noch.

 Deshalb beantragten die GRÜNEN, die aus dem Parlament kommenden Anträge nicht erst am Schluss zu behandeln, sondern sie in die Mitte der Tagesordnung vorzuziehen. Das unterstützten alle Gemeindevertreter bis auf einen. Die Entscheidung war gut. So blieb genug Zeit für die gründliche Beratung.

Mit 25 Ja Stimmen bei 5 Nein-Stimmen wurde dann um 21:34 der gemeinsame Antrag von GRÜNEN, SPD und CDU zum Thema Windkraftausbau beschlossen.

Als das im März 2023 schon mal bei noch weniger Gegenstimmen im Parlament beschlossen wurde galt noch die Rechtslage, dass es eigentlich ausgeschlossen war Windkraft in nicht bevorrechtigten Flächen zu installieren. Das ist der größte Teil des Gemeindewalds. Nur durch ein Abweichungsverfahren in der Regionalversammlung konnte man da vielleicht etwas ändern. Das wollten wir probieren.

Das ist vorbei, Geschichte, Vergangenheit. Und nicht mehr nötig.

Was wir damals nicht vorher sehen konnten:

Die viel geschmähte Ampel von SPD, GRÜNEN und FDP hat inzwischen das Planungsrecht für Erneuerbare Energien komplett vom Kopf auf die Füße gestellt. Die Gemeinden dürfen wieder selbst entscheiden. Auch bürokratische Hürden wurden abgebaut. Das hätten wir uns nie zu träumen gewagt.

 Wir haben mit den drei zuständigen Gruppenleitungen im Regierungspräsidium geklärt, dass unser neuer Roßdörfer Weg der neuen Rechtslage entspricht.

Ab dem 14.1.2024 gilt ein neues, eigentlich altes Bundesbaugesetz: Die Gemeinde darf über ihre Flächen wieder entscheiden, indem sie einen stinknormalen teilflächenbezogenen Flächennutzungsplan aufstellt. Naturschutz, ökologische Aspekte und die überall geltenden Grundsätze der Regionalplanung müssen natürlich zwingend berücksichtigt werden. Flapsig gesagt: Wenn im Wald ein Hügelgrab gefunden wird, darf da natürlich kein Windrad gebaut werden.

Und es ist durch einen Beschluss der zuständigen Regionalversammlung Südhessen noch einfacher geworden: Sie hat vor kurzem die Ausschlussgebiete aufgehoben,

Windenergienutzung ist wieder überall möglich. Noch einfacher geht es nicht.

Beantragt und beschlossen wurde am 15.12.23 dass der Gemeindevorstand das Flächennutzungsverfahren startet.

Spätestens nach der Genehmigung des Haushalt stehen dann wohl auch die von uns beantragten 50.000€ für Planungskosten zur Verfügung.

Genau wie im März wünschen wir uns einen Vorrang für Bürgerenergie. Bei einem Bürgerkraftwerk sind als erstes die Anwohner im Vorteil. Wenn das über Genossenschaftsanteile geht, gibt es gute Zinsen und Genossenschaftsanteile sind nicht einseitig kündbar.

Und wer auch immer behauptet, das würde sich nicht lohnen:

Die jetzigen Windräder spülen jedes Jahr ganz verlässlich mindestens 60.000€ in die Gemeindekasse. Nachzulesen in den Haushalten der Gemeinde Roßdorf. Das sind in 20 Jahren 1,2 Millionen. Die neuen werden wahrscheinlich doppelt so viel bringen. Und dafür muss niemand im Rathaus irgendwas tun, außer kassieren.

Wenn sich das nicht lohnt, weiß ich gar nichts mehr.

Der Landesrechnungshof Hessen hat gerade die Kommunen aufgefordert, mehr für Erneuerbare Energien zu tun. Das hat die Gemeindevertretung am 15.12.23 auf den Weg gebracht.

Die Gemeinde Roßdorf wollte schon 2013 vier Windräder. Hoffentlich drehen sich 2025 dann doch 4 Räder und erzeugen Strom aus Windenergie als unseren Beitrag zum Klimaschutz.

Für die GRÜNEN: Frieder Kaufmann und Redaktion

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