Veränderte Position zu Baugebiet „Erlehe“
Wir haben uns das Projekt und den neuen Bebauungsplanentwurf sehr genau angeschaut.
Architekt und der neue Eigentümer/ Investor haben durchaus Visionen für ein dem Gelände und der Landschaft angepasstes ökologisches Bauen dargestellt. Es könnte ein Vorzeigeprojekt werden, wenn die zukunftsweisenden Aspekte auch im Bebauungsplan festgeschrieben werden und auf dessen Einhaltung geachtet wird!
Nicht verändert hat sich die Tatsache, dass das Gelände nur bedingt als Baugebiet für Roßdorf geeignet ist
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die landschaftsprägende Bedeutung des Geländes in einer Senke
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die schwierige und teure Erschließung in Hinblick auf die erhaltenswerten Bäume und die Gründung
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zusätzlicher Verkehr vor allem in der belasteten Wilh. Leuschner-Straße
Ein neues Baugebiet muss auch im Interesse der Gemeinde sein und nicht nur im Interesse der Eigentümer. Was bringt es also der Gemeinde?
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Zusatznutzen durch die Erstellung eines neuen Spazierweges am Bach
(auf Kosten des Eigentümers) mit Rückübertragung des Geländes am Bach an die Gemeinde
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Ein Teil der von der Gemeinde getragenen Planungskosten der vergangenen Jahre wird übernommen
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es entstehen der Gemeinde keine Erschließungskosten für Straßen und Kanal. Alles trägt der Investor.
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Dies muss jedoch auch später gesichert werden. Hier kommt es auf den Vertrag an, den die Gemeinde mit dem Investor schließen wird. Den kennen wir noch nicht.
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Die neue Wohnnutzung darf nicht später zu Zusatzkosten der Gemeinde an anderer Stelle führen (Stichworte: Reicht die Wasserversorgung? Reicht der Abwasserkanal?)Es gilt jetzt zu überprüfen, in wieweit der Bebauungsplan-Entwurf diesen Kriterien entspricht.Wir achten insbesondere auf Angaben zu:
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Erhalt der Bäume
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Anpassung der Bebauung an die Landschaft und Abstand von der Bachaue
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System der Abführung des Oberflächenwassers von Gebäuden und Straßen – die Angaben zu Zisternen, Versickerung und einem Wassertrennsystem sind noch sehr ungenau.
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Die Energiegewinnung soll zukunftsweisend zentral erfolgen. Es sind jedoch noch keine Angaben dazu im Entwurf.
Aus der Gegenüberstellung der „Visionen eines ökologischen und zukunftsweisenden, der Landschaft angepassten Bauens“ einerseits und andererseits den ungenauen Festsetzungen zu diesen Apsekten im B Plan Entwurf haben wir zwei verschiedene Positionen zum Abstimmungsverhalten zum jetzigen Zeitpunkt abgeleitet:
– Zustimmung im Hinblick auf das Vertrauen in ein ökologisches Konzept und dass die Festsetzungen in der nächsten Version erfolgen. Dann werden wir erneut abstimmen.
– Ablehnung an dieser Stelle, da der Bplan Entwurf an den uns entscheidenden Punkten sehr ungenau ist und auch die Folgekosten für die Gemeinde nicht klar sind, da der städtebauliche Vertrag noch nicht vorliegt.
(Fortuna Marx)
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