Wird der OHI-Steinbruch verfüllt?

Wir achten darauf, dass die langfristige, ökologische Nutzung des Steinbruchs am Roßberg sichergestellt wird.

Nächste Woche soll ein „Sonderbetriebsplan der OHI für die Verfüllung des Tagebaus Roßdorf mit Abraummaterial aus dem Tagebau Groß-Bieberau“ im Parlament behandelt werden. Der Gemeindevorstand schlägt eine Reihe von Auflagen vor. In zehn Punkten wird aufgelistet, wie dies von einem unabhängigen Ingenieurbüro überwacht, wie die Rekultivierung und die Öffentlichkeitsbeteiligung aussehen sollen.
Die Grundidee ist einfach: Es soll ausschließlich Abraum aus dem Steinbruch der OHI in Groß-Bieberau soll verwendet werden. Aber ob da wirklich nur Erde, Steine, Abraum ankommen muss genau geprüft werden.
Ein hoch wichtiges Thema für Roßdorf!
Der Kern der Lösungsidee der OHI sieht so aus: Über ein vernetztes automatisches Wiegesystem in Groß-Bieberau und Roßdorf mit Kontrolle der Fahrzeit durch die Zentrale der OHI in Hanau soll Missbrauch verhindert werden.
Unser aus langjähriger Erfahrung geborenes Misstrauen gegen die OHI ist allerdings groß.

Gebranntes Kind scheut das Feuer
1996 stellte die OHI ein Projekt zur Errichtung einer mobilen Brech- und Klassieranlage für Straßenaufbruchmaterial auf dem Betriebsgeländer der OHI Roßdorf vor.
Zweimal widersprach das Parlament einstimmig dem Vorhaben. Eine Belastung des Grundwassers wurde befürchtet. Ein von der Gemeinde beauftragtes Gutachten des Ökoinstituts bekräftigte diese Bedenken.
Wie unkritisch damals das Hessische Oberbergamt bei Erdaushub / Bauschutt war zeigt sein Brief von 1996:
„Die bisherige Praxis hat gezeigt, dass vorgeschriebenen visuellen Kontrollen des Materials in Verbindung mit den von den Erzeugern abzugebenden schriftlichen Erklärungen in der Regel ausreichen, um von einer Unbedenklichkeit des Materials ausgehen zu können“
Am 18.3.96 zog die Gemeinde zwar ihren Einspruch zurück, weil er juristisch keinerlei Erfolgsaussichten gegen das herrschende Bergrecht hatte. Sie verlangte aber auf Vorschlag der Grünen scharfe Kontrollauflagen jeder einzelnen LKW-Lieferung im Genehmigungsbescheid. In dieser Frage zogen schon damals alle Fraktionen an einem Strang.
Letztlich hatten sie Erfolg. Die Anlage wurde nicht errichtet.

Aus reiner Vorsicht beantragten die Grünen am 20.10.2002:
Der Gemeindevorstand wird aufgefordert, jedes Grundstücksgeschäft mit der OHI im Bereich des Steinbruchs der Gemeindevertretung zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. Das wurde einstimmig so beschlossen.
Der Gemeinde gehört das mitten im Steinbruch liegende Grundstück Flur 6 Nr.38 (Gesamtfläche 3.628 qm)
Das zeigte schon 2004 Wirkung, als eine 580qm große Wegeparzelle dieses Grundstücks verlegt werden musste. Das Parlament wurde auch bei dieser Kleinigkeit gehört.
Staub in der Luft und Sediment im Bach
Seitdem hat uns vor allem die Belastung des Erbsenbaches durch Sedimenteintrag und die Staubentwicklung beschäftigt. 2008 wurde einstimmig unser Antrag beschlossen, ein Messprogramm im Erbsenbach durchzuführen. Als dann noch Staubemissionen dazu kamen, wurde ich in der Presse so zitiert: „Die OHI tanzt uns seit Jahren furchtbar auf der Nase herum und löst die bekannten Verschmutzungsprobleme nicht, sondern sitzt sie einfach nur aus“. Dem ist nichts hinzuzufügen.
Für die Grünen: Frieder Kaufmann

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