Anfrage der Grünen zur Finanzierung Nichtverkauf Alter Bauhof

Auf der Tagesordnung der Gemeindevertretersitzung am 12.09.14

In der letzten Sitzung der Gemeindevertretung wurde mehrheitlich beschlossen, auf den bereits beschlossenen und mit Festpreis von 560.000€ ausgeschriebenen Verkauf des Alten Bauhofs zu verzichten.

Die Bürgermeisterin hat als Ausgleich für diese Nichteinnahmen einen Betrag von 270.000€ genannt, der später im Gemeindevorstand näher erläutert wurde.

  1. Woher kommen die nachträglichen Zusatzeinnahmen in Höhe von 29.000€ aus dem Verkauf an Löwer?
    Antwort des Gemeindevorstandes (GV): Im Kaufvertrag vom 27.03.14 wurde ein vorläufiger Kaufpreis genannt, der nach Vermessung des Grundstückes erst genau ermittelt werden konnte. Nach Vorlage der Vermessung wurde am 16.06.14 ein notarieller Nachtrag protokolliert. Die nachträglichen Zusatzeinnahmen werden mit rund 100.000 EUR beziffert.
  2. Ist der Verkauf der Wohnung Odenwaldring erfolgt und konnten die 53.000€ realisiert werden?
    Der Verkauf der Eigentumswohnung ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht erfolgt. Bei dem Stichtag 15.08.14 lagen der Gemeinde Roßdorf keine Angebote vor. Ein möglicher Grund hierfür ist die Tatsache, dass die Wohnung vermietet und die Miete für die Interessenten zu gering ist.
    Es wird versucht, dem Mieter eine andere Wohnung zur Verfügung zu stellen. Gespräche fanden bereits statt. Die Bereitschaft des Mieters umzuziehen ist gegeben. Im Anschluss wird die ETW erneut zum Mindestangebot von 53.000 EUR ausgeschrieben.
  3. Die Einsparungen aus der Haushaltssperre wurden mit 188.000€ bewertet. Ist diese pauschale Kürzung der eigentlich als dringend notwendig angesehenen Ausgaben, die ja detailliert begründet und mehrfach geprüft waren, auch tatsächlich erfolgt?
    Die gesperrten Beträge wurden in das Buchhaltungssystem eingegeben. Ob tatsächlich eine Einsparung in der geschätzten Höhe erzielt werden kann, ist zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht absehbar.
  4. Welche weiteren Einsparungen oder Einnahmen sind in diesem Haushaltsjahr vorgesehen, um die dann  immer noch fehlenden 290.000€ zu finanzieren?
    Nach einer Auswertung des Personalamtes kann durch verzögerte Stellenwiederbesetzungen sowie Nichtbesetzungen und krankheitsbedingte Lohnersatzleistungen ein Betrag in Höhe von 168.000 EUR bei den Personalkosten bis Jahresende erwartet werden. Aus einem gemeindlichen Straßengrundstück wurde eine Teilfläche (Böschung) an einen Anlieger für 45.000 EUR verkauft. Der Landkreis zahlt für die Nutzung der gemeindlichen Hallen für Schulsport 34.800 EUR. Summe inkl. Löwer (siehe Frage 1) = 347.800 EUR.
  5. Ab welchem Zeitpunkt fließen die Zahlungen aus der Erbpacht Alter Bauhof?
    Für das erste Jahr (2014) ist ein anteiliger Erbbauzins berechnet. Ab der Eintragung des Erbbaurechts im Grundbuch ist dieser bis zum 31.12.2014 fällig. Danach ist der vereinbarte Erbbauzins jeweils bis zum 15.01. eines Jahres vom Erbbauberechtigten zu bezahlen.
  6. Wie wirken sich die Veränderungen aus der Verzögerung des Baus der Windanlagen in diesem Zusammenhang aus?
    Einnahmen aus dem Windertrag sind im Haushaltsplan 2014 nicht eingeplant. Die Gemeinde erhält bei Inbetriebnahme pro Windenergieanlage 5.000 EUR, dafür sind 15.000 EUR eingeplant. Wenn nur zwei Anlagen 2014 in Betrieb gehen, erhält die Gemeinde erst 2015 die 10.000 EUR.

Die Anfrage hat Frieder Kaufmann zusammengestellt.

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