Neues zur Europaweiten Ausschreibung in Sachen Windkraft in Roßdorf

Im November 2025 hatten wir aus dem Akteneinsichtsausschuss berichtet, dass das Rathaus über eine europaweite Ausschreibung nachdenkt. Jetzt sind wir viel weiter….

Man glaubt es kaum: die angekündigte Ausschreibung hat tatsächlich stattgefunden. Allerdings nur für die Auswahl eines Anwaltsbüros, das prüfen soll, ob europaweit ausgeschrieben werden muss. So schafft man unnötige bürokratische Hürden.

Denn die Antwort ist im Gesetz glockenklar formuliert:

Ausgeschrieben werden muss nur, wenn die Gemeinde sehr stark in die Planung eingreift UND zugleich über die geplante Laufzeit Einnahmen (ohne Umsatzsteuer) von mehr als 5 Millionen Euro (Schwellenwert) erzielt. (Geregelt in Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB § 103 und § 105)

Jetzt könnte man einfach so tun, als ob beide Bedingungen erfüllt wären. Das wäre ein utopischer Geldsegen für die Gemeinde. Denn dann würden 5 Millionen Euro winken, auf 20 Jahre Laufzeit also mehr als 250.000€ Einnahmen für die Gemeinde. Jedes Jahr, 20 Jahre lang.

Seit mehr als anderthalb Jahren schiebt das Rathaus trotzdem die vom Parlament beschlossene Ausschreibung durch die Hessische Ausschreibungsdatenbank vor sich her.

Der Clou: Diese Behörde macht automatisch die Daten europaweit bekannt. Ganz unbürokratisch. Aber nur, wenn sie vom Rathaus die Daten bekommen würde.

Man kann unendlich darüber streiten, ob tatsächlich zusätzlich europaweit ausgeschrieben werden muss. Und ob tatsächlich 250.000€ im Jahr erreicht werden, oder „nur“ 150.000€, wie Andere schätzen.  Die Qualität des der von der Verwaltung angeforderten Auftragsgutachtens kann jeder prüfen, wenn es vorliegt. Man kann es aber drehen und wenden wie man will:

In jedem Fall wird eine regelmäßige Geldquelle der Gemeinde bisher nicht genutzt.

Und noch eins: Die Gemeindevertretung hatte beschlossen, dass die Ausschreibung „UNVERZÜGLICH“ im Dezember 2024 stattfinden soll.

Volker Bouffier, damals Hessischer Ministerpräsident, erläuterte mal was unverzüglich bedeutet: „Ohne schuldhafte Verzögerung“. Deshalb hat die Gemeindevertretung den Gemeindevorstand verklagt, was sehr ungewöhnlich ist, aber nicht zu umgehen war.

Wenn wir schon am Zitieren sind: Der frühere Bürgermeister Jakoubek hat mal den schönen Satz geprägt: „Es geht keine Kuh an Roßdorf vorbei die nicht gemolken wird“. Lang ist’s her.

Für die GRÜNE Redaktion Frieder Kaufmann

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