Änderungsantrag
Die Vorlage zur Friedhofsgebührensatzung soll wie folgt geändert werden:
Die Friedhofsgebühren werden auf 90% der vom neutralen Gutachter ermittelten Kostendeckungswerte angehoben.
Dies entspricht dem bisherigen Verfahren, das sich auch in der seit 2007 gültigen Satzung wieder findet.
Der Gemeindevorstand wird beauftragt, diese im neutralen Gutachten (Seite 2) bereits ermittelten Werte in die Satzung entsprechend aufzunehmen.
Begründung:
Das Gutachten hat die tatsächlichen Kosten detailliert ermittelt. Auch bei einer Anhebung auf 100% der Kosten würde die Gemeinde keinen Gewinn erwirtschaften.
Aber:
Die Friedhöfe haben schon immer durch die parkähnliche Gestaltung einen kulturellen Wert und sind ein Ort des Erinnerns für die gesamte Bevölkerung. Die damit verbundenen Kosten können nicht durch Bestattungsgebühren ausgeglichen werden, sondern sind eine unverzichtbare Leistung der Gemeinde. Alle früheren Gebührensatzungen haben dies in genau diesem Umfang und mit dieser Begründung berücksichtigt.
Für die Fraktion
Frieder Kaufmann
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