Die Biotonne bleibt, bringt aber ab 2026 keine Ermäßigung mehr. Die Eigenkompostierung ist natürlich weiter möglich.
Bisher konnten Haushalte in Roßdorf wie auch im gesamten Landkreis Darmstadt-Dieburg wählen: Wer seinen Bioabfall vollständig im eigenen Garten kompostierte, konnte sich von der Pflicht zur Biotonne befreien lassen. Dieses Modell der Eigenkompostierung entfällt ab dem 1. Januar 2026.
Wichtig ist: Die Entscheidung wurde nicht leichtfertig getroffen, sondern gründlich evaluiert. Der ZAW hat untersucht, welchen Nutzen das Modell tatsächlich bringt – und die Ergebnisse waren eindeutig:
- Hoher Verwaltungsaufwand: Anträge prüfen und kontrollieren kostet Zeit und Geld. Der Spareffekt für die Gebührenhaushalte war deshalb gering.
- Restmüll statt Biotonne: Viele Abfälle, wie verdorbene Lebensmittel oder Essensreste, können nicht kompostiert werden. Ohne Biotonne landen sie im Restmüll, wo sie verbrannt werden – eine Verschwendung wertvoller Ressourcen.
- Rückgang an Nutzgärten: Kompost kann sinnvoll nur dort verwendet werden, wo genug Nutzgartenfläche vorhanden ist. Inzwischen haben immer weniger Haushalte diese Möglichkeit. Wird zu viel Kompost auf die Fläche gebracht, besteht das Risiko der Überdüngung mit den entsprechenden Folgen für Boden und Grundwasser.
- Mehr Bioabfall im Restmüll: Analysen zeigen, dass Haushalte ohne Biotonne am Ende sogar mehr organische Abfälle im Restmüll haben als andere.
Für Roßdorf bedeutet das: Ab 2026 muss jeder Haushalt eine Biotonne nutzen – unabhängig davon, ob zusätzlich ein eigener Komposthaufen vorhanden ist. Eigenkompostieren bleibt erlaubt und sinnvoll, aber es ersetzt nicht mehr die Pflichttonne.
Warum Bioabfälle nicht in den Restmüll gehören
Bioabfälle sind kein Müll, sondern ein wertvoller Rohstoff.
- In der Restmülltonne werden sie verbrannt – dabei entstehen CO₂-Emissionen, und die Nährstoffe gehen verloren.
- In der Biotonne dagegen werden sie klimafreundlich verwertet: In Kompostieranlagen entsteht fruchtbarer Humus, in Biogasanlagen saubere Energie für Strom und Wärme.
Die Änderungen sollen sicherstellen, dass Bioabfälle konsequent getrennt gesammelt und verwertet werden. Auch wenn Eigenkompostierung weiterhin erlaubt ist, kann sie künftig nicht mehr als Ersatz für die Biotonne gelten. Damit verfolgt der ZAW das Ziel, die Recyclingquoten zu erhöhen, illegale Ablagerungen zu vermeiden und die gesetzlichen Vorgaben zu erfüllen.
Für die GRÜNEN: Daniela Dalpke und Redaktionsteam

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