Windkraft in Roßdorf – was uns antreibt

Die Entscheidung, eine Organklage auf den Weg zu bringen, ist niemandem leicht gefallen. Wir haben lange gerungen – jede:r für sich, in der Fraktion, mit anderen Fraktionen, mit Fachleuten, mit dem Verein REGev und mit der Kanzlei, die uns unterstützt. Denn wir wollten unbedingt eine andere Lösung.

Wir haben uns immer wieder gefragt:
– Gibt es Argumente, die wir nicht verstanden haben? – Nach einem Jahr mit Diskussionen und Anfragen konnten wir keine erkennen.
– Gibt es Gründe, die wir übersehen haben? – Uns wurde keiner genannt.
– Können wir die Verwaltung unterstützen? – Dieser Beschluss war das Ergebnis intensiver Zusammenarbeit über Fraktionsgrenzen hinweg, mit einer interfraktionellen Arbeitsgruppe, mit fachlicher Unterstützung, mit Anhörungen von Experten, Diskussionen und vielen Abwägungen.

Wir wissen, wie engagiert die Mitarbeiter:innen arbeiten und dass die Arbeitsbelastung hoch ist.

Was wir fordern, ist nicht die  Umsetzung durch eigene Kräfte – wir wollen einen Projektierer damit beauftragen, genau dafür ist die Ausschreibung da. Die Verfahrenskosten muss am Schluss der Projektierer tragen.

Der Bürgermeister hat in der Gemeindevertretung erneut betont, dass die Ausschreibung rechtssicher sein müsse – und dass es deswegen so lange dauere.
Rechtssicherheit finden wir gut. Aber: Fehlervermeidung darf nicht zur Blockade demokratischer Beschlüsse führen.

Deshalb haben wir uns eine Kanzlei an die Seite geholt, die genau dafür Fachwissen mitbringt.
Die Antwort war eindeutig: Mit der vorliegenden Vorarbeit ist die Ausschreibung in wenigen Stunden professionell und rechtssicher umzusetzen. Unsere Vorbereitung wurde als überdurchschnittlich umfangreich und fundiert bezeichnet.

Und wenn nach über einem Jahr nichts passiert, müssen wir irgendwann sagen: So geht es nicht weiter.

Was bleibt also?
– Eine klare Pflichtverletzung gemäß § 66 Abs. 1 Nr. 2 HGO.
– Ein vollständig legitimierter, unbeanstandeter GEV-Beschluss.
– Eine verstrichene Umsetzungsfrist.
– Kein Fortschritt, kein Plan, keine Einsicht.

Deshalb bleibt uns jetzt nur der Weg über den Kommunalverfassungsstreit. Nicht weil wir wollen – sondern weil wir müssen. Es ist das letzte Mittel zur Durchsetzung des demokratischen Willens.

Wir sagen deutlich: Wir wollen keine Klage – wir wollen Umsetzung.
Aber wenn der Bürgermeister weiter auf Zeit spielt, verlieren wir nicht nur diese Zeit – sondern auch unsere Glaubwürdigkeit.
Und: Wir verlieren Einnahmen – Monat für Monat, Jahr für Jahr. 
Wer hier blockiert, handelt nicht nur gegen die Mehrheit der Gemeindevertretung, sondern auch gegen das wirtschaftliche Interesse der Gemeinde.

Diese Situation ist kein parteipolitischer Streit. Es ist eine Frage demokratischer Verlässlichkeit. Die Gemeindevertretung hat klar entschieden – über Fraktionsgrenzen hinweg.

Sobald die Ausschreibung erfolgt ist, endet der Streit. 
Das ist unser Angebot. Wir wollen Lösungen. Wir wollen Fortschritt. Wir wollen gemeinsam Verantwortung übernehmen.

Es liegt jetzt in der Hand des Bürgermeisters.
Oder wie Astrid Kaufmann in der Debatte betonte:
„Ruft die externe Unterstützung ab, damit nach einem Jahr die Ausschreibung starten kann – denn dafür haben wir die Mittel extra in den Haushalt eingestellt.“

Auch Herr Dr. Lutz von der CDU meldete sich zu Wort und sagte:
„Ich werde mit Ja stimmen, obwohl ich gegen meine zukünftige Position, gegen mich selbst Klage erheben werde.“
Das verdient Respekt – und zeigt, wie notwendig dieser Schritt war.

In der namentlichen Abstimmung stimmten 22 Mitglieder der Gemeindevertretung für den Antrag, 3 enthielten sich, 3 stimmten dagegen.

Für die GRÜNE Fraktion,
Daniela Dalpke

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