Kann man einen Rechtsbruch wirklich „heilen“? Nein.  Vier Ergebnisse unserer Anfragen zur „ Erlehe“

Erstes Ergebnis:

Die Fällung der vom Bebauungsplan geschützten erhaltenswerten Nussbäume rund um die „Packhalle“ im Baugebiet Erlehe war zum Zeitpunkt der Fällung illegal.

Das steht so wörtlich in der Antwort auf unsre Anfrage.

 Zweites Ergebnis unserer gründlichen Recherche:

Diese illegalen Fällungen wurden „geheilt“ (Zitat Antwort des Gemeindevorstands) durch die später erfolgte Aufstellung einer Änderung des Bebauungsplans, in dem die Bäume einfach nicht mehr vorkamen.

Hier müssen wir mal ganz tief durchatmen.

Die illegale Fällung von intakten und hochwertigen Nussbäumen rund um die denkmalgeschützte Packhalle im Baugebiet Erlehe Baumfällung wurde am 16.9.2016 „geheilt“ (dieser Begriff stammt nicht von uns sondern aus der Antwort der Gemeinde).

Am 16.9.2016 hat das im März 2016 neu gewählte Gemeindeparlament mit 19 Jastimmen aus den Reihen von SPD und CDU der Neuplanung zugestimmt. Bei dieser Sitzung wurde mit keinem Ton erwähnt, dass gerade illegale Baumfällungen stattgefunden hatten, die jetzt nachträglich legalisiert werden sollten. Sondern beraten wurde über den Bau von Einfamilienhäusern statt Mehrfamilienhäusern und der Neufestsetzung von Höhenmetern.

Vor der Packhalle, illegal gefällter Nussbaum, früher 70 cm Umfang, Edelsorte

Dieses Vorgehen übersteigt unsere Vorstellungskraft von Gemeindepolitik

Dreiste Investoren sind nichts Unbekanntes. Aber eine Gemeindevertretung, die das nachträglich „heilt“ konnten wir uns bisher nicht vorstellen. Unsere gründliche Recherche und Anfrage hat das jetzt aufgedeckt.

Drittes Ergebnis unserer gründlichen Recherche:

Im Eingangsbereich des Baugebiets Erlehe wurden zwei sicher zwanzig Meter hohe „Solitärbäume“ gefällt, auch dies nach Auskunft der Gemeinde eindeutig illegal. Ein Strafverfahren, oder ein Bußgeldverfahren stand im Raum. Unsere Anfrage ergab, dass die Naturschutzbehörde zu einer kleineren Lösung bereit ist:

Eine Bußgeldandrohung von circa 3.000€ soll die Besitzer dazu bringen, neue Bäume zu pflanzen. Das Bußgeld ist ziemlich billig. Ein einziger Solitärbaum kann bis zu 10.000€ kosten.

Viertes Ergebnis unserer Anfragen:

Nachprüfen lohnt sich. Einfach nur zusehen und Lamentieren ist Quatsch. Auf ganz viele Informationen sind wir nur durch Ortsbegehungen und Hinweise von aufmerksamen Bürgerinnen und Bürgern gestoßen. Wir sind alle nur Freizeitpolitiker. Aber wir GRÜNE verstehen uns als kritische und zukunftsorientierte Interessenvertreter des Gemeinwohls. Das ist UNSERE Antwort auf Politikverdrossenheit. Machen Sie doch einfach mit!

Das war jetzt die zweite Anfrage der Grünen mit einer Vielzahl von Detailanfragen. Die Gemeinde macht nun in ihrer Antwort eine wichtige Ankündigung:

„Um die Maßnahme hinsichtlich der Ersatzpflanzungen zum Abschluss zu bringen, wird mit der Naturschutzbehörde, dem Planungsbüro Vogel, der Vierten Animus und der Gemeinde Roßdorf eine Begehung des Baugebiets noch vor der Sommerpause stattfinden. Hierbei werden die noch ausstehenden Pflanzmaßnahmen verifiziert“

Wären wir Anlieger im teuer erkauften so genannten „Wohnen im Park“ würden wir uns diesen Termin nicht entgehen lassen.

Für die Grünen: Frieder Kaufmann 21.4.2019

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