Roßdorf braucht ein städtebauliches Konzept.

Die Grünen haben sich intensiv mit der Neubauplanung „Auf der Schmelz 11“ beschäftigt. Nicht weil wir gegen eine Nachverdichtung auch an dieser Stelle sind. Im Gegenteil. Was hier als Einzelmaßnahme („Vorhaben bezogener Bebauungsplan“) läuft ist aber in Wirklichkeit eine Bugwelle (man kann auch erneuter Präzedenzfall sagen) der neues Baurecht schafft. Und zwar für alle Anlieger. Das liegt daran, dass sich das Baurecht in diesem „§34“ Gebiet an den genehmigten Nachbargebäuden orientiert. Also alles was 100 bis 150 Meter weit weg ist. Was sich da in Zukunft „einfügt“ muss genehmigt werden. Und wo ein Klotz genehmigt wurde, darf auch der nächste gebaut werden, salopp ausgedrückt.

Aber bleiben wir emotionslos.

Auf 1000qm Altgrundstück sollen sechs Wohneinheiten entstehen. Bisher sind es zwei.

Positiv ist, dass die Planung ganz ehrlich 12 Stellplätze vorsieht und nicht auf Tricks mit „Seniorenwohnungen“ zurückgreift. Das geht natürlich nur mit Tiefgarage und ist richtig.

Positiv ist, dass die Gesamtbauhöhe sogar ein wenig niedriger ist als die der Nachbargebäude.

Unschön aus Sicht von Nachbarn ist, dass nach dem hessischen Baurecht bei zwei Vollgeschossen, die dort üblich sind, auch ein drittes „Staffelgeschoss“ oder Penthouse gebaut werden darf, wenn es etwas kleiner als die darunter liegenden Flächen ist. Das ist aber Baugesetzbuch, und das darf Jeder. Nur die Gesamtbauhöhe darf dabei die der Nachbargebäude nicht überschreiten.

Bisher kennen wir keine detaillierte Planung des vorhabenbezogenen Gebäudes. Zu dem Gesamtkomplex der 6 Wohneinheiten wurden uns die Umrisse, Außenansicht und Lagepläne vorgelegt. Daraus kann man aber die Dimension dieses Gebäudes gut erkennen.

Sehr kritisch sehen vor allem die direkten Nachbarn, dass dieser Klotz mit circa 18 Metern im Quadrat sich völlig von der bisherigen Bebauung unterscheidet.

Er fügt sich wirklich nicht ein. §34 Baugesetzbuch schreibt das aber zwingend vor. Ohne einen eigenen Bebauungsplan wäre dieses Vorhaben nicht genehmigungsfähig.

Negativ ist, dass mit diesem Bebauungsplan neue Fakten gesetzt werden, die neues Baurecht schaffen. Für das ganze Gebiet. Wer dem zustimmt, weiß, dass hiermit einklagbare Rechte entstehen. Die Bugwelle kommt in Fahrt.

Negativ ist, dass hier erneut ein Dominostein gesetzt wird, ohne dass es eine städtebauliche Vision oder Zukunftsplanung gibt. Ein Investor nach dem anderen baut mit Zustimmung der Gemeinde an einem Mosaik, ohne dass die Gemeinde das Gesamtbild vorgibt.

Das haben die Grünen in der Gemeindevertretung und im Gemeindevorstand immer wieder kritisiert.

Und deshalb lehnen die Grünen diese Planung ab.

Sie wurde trotzdem mit 21 Jastimmen, 5 Neinstimmen und einer Enthaltung angenommen.

Am 5.12.18 wird sich auf Vorschlag der Bürgermeisterin die „Kommission für innerörtliche Entwicklung“ mit unserer Kritik beschäftigen. Ihr Arbeitsauftrag ist aber eigentlich die Entwicklung der beiden Ortskerne von Roßdorf und Gundernhausen und kein städtebauliches Konzept des Gesamtortes. Und sie ist auch nur ein hinter verschlossenen Türen tagendes Beratungsgremium für den Gemeindevorstand. Wir sehen das trotzdem positiv: Auch die weiteste Reise beginnt mit dem ersten Schritt.

Für die Grünen: Frieder Kaufmann

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