Rathausstraßenkrimi: der dritte Teil

Unsere heftige Kritik am Ausbau der Rathausstraße „im Bestand“ halten wir unverändert aufrecht. Denn das bedeutet: es gibt keine Neuplanung, sondern nur besseren Straßenteer und schlechtere Gehwege. Dazu später mehr.

Aber es gibt dabei noch ein zweites wichtiges Thema:

Eigentlich wollten wir beantragen den Ausbau der Kreisstraße K 128 in Gundernhausen so lange zurückstellen, bis eine neue solidarischere Straßenbeitragssatzung in Kraft ist, bei der alle Nutzer einer Straße beteiligt werden, und nicht nur die direkten Anwohner. Notfalls hätten wir eine Verschiebung des Baubeginns bis Oktober 2019 akzeptiert.

Doch dann kam kurz vor Weihnachten eine rasante Sitzungswoche der Gemeindevertretung. Plötzlich geht alles viel schneller.

Als wir im November 2017 den Verschiebungsantrag einreichten, war völlig offen, ob die Koalition aus SPD und CDU über mehr als Absichtserklärungen zur Beitragssatzung hinaus kommt.

Es gab drei Tage vor Antragsschluss eine Bürgerversammlung in Gundernhausen am 20.11.2017 bei der Christel Sprößler wörtlich sagte: „Die Straße wird nach alter Abrechnungssatzung erneuert.“

Da mussten wir unseren Antrag stellen, denn wir halten es für falsch, die bei einer Durchgangsstraßenerneuerung anfallenden Kosten nur auf die unmittelbaren Anlieger zu verteilen.

Auch in der Antwort auf unsere Haushaltsfragen stand am 6.12. 17 noch; „Die Abrechnung der Anliegerbeträge erfolgt nach der derzeit gültigen Beitragssatzung. Eine Verschiebung der Abrechnung ist nach Kommunalem Abgabe Gesetz nicht möglich.“

Da mussten wir unseren Antrag erst recht aufrechterhalten.

 Dann kam die Sitzung des Haupt- und Finanzausschuss am 12.12.2017.

Dort wurde uns erstmals ein Zeitplan vorgestellt, wie die Koalition aus SPD und CDU sich die Realisierung der neuen Straßenbeitragssatzung vorstellt.

Spätestens im April soll die neue Satzung im Parlament vorgelegt werden. Zeitnah dazu soll eine Bürgerinformationsveranstaltung stattfinden. Allerspätestens im Mai würde dann, wenn sich eine Mehrheit findet, die neue Satzung verabschiedet und träte in Kraft.

 Und dann kam die zweite entscheidende Information:

Für die Frage, welche Satzung angewendet wird, ist nicht der Baubeginn (geplant April) maßgeblich, sondern die Abrechnung nach Fertigstellung des ersten Bauabschnitts. Vielleicht schon Mai? Fertigstellung heißt hier: Wiederbenutzbarkeit des ersten Bauabschnitts. Das ist das erste Stück vom Stetteritz her gesehen.

Im Klartext: die neue Straßensatzung könnte VOR der ersten Fertigstellung in Kraft treten, damit sie für die gesamte Baumaßnahme wirkt. Das wäre spätestens Ende April / Anfang Mai.

Genau das war der Kern unseres Antrags. Genau das wollen wir erreichen. Eine rasante Entwicklung.

Straßenbeitragssatzung: Gemeinsam gehts besser!!!

Durch unseren Antrag stehen jetzt endlich klare Daten im Raum. Wir zitieren wieder Christel Sprößler: „Die Verwaltung hätte unglaublich viel Arbeit wenn sie die Anwohner der Kreisstraße nach der alten Satzung abrechnen und dann 20 Jahre von weiteren Kosten verschonen müsste“. Das klang schon ganz anders. Mein Zusatz: “Politiker wären sehr unglaubwürdig, wenn sie heute eine Satzung anwenden, die schon einen Monat später für weitere Maßnahmen nicht mehr angewendet wird.“

Uns Grünen wird oft vorgeworfen wir hätten zu wenig Vertrauen in die Verwaltung. Ja, der Eindruck kann entstehen, schließlich ist das Parlament Kontrollorgan und nicht zum Abnicken gedacht.

Aber diesmal machen wir es einfach anders.

Wir vertrauen darauf, dass diese Baumaßnahme so durchgeführt wird, dass die Anlieger und alle anderen Betroffenen nach der neuen Satzung abgerechnet werden. Die Grünen baten die Bürgermeisterin darum, den Zeitablauf in der öffentlichen Sitzung der Gemeindevertretung zu bestätigen.

Nachdem sie alle von uns genannten Daten bestätigte, zogen wir den Antrag zurück, denn er hatte seinen Zweck erreicht.

Für die Grünen Frieder Kaufmann

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