Licht ins Dunkel – Warum alles einfacher wäre, als es klingt!

In der Sitzung der Gemeindevertretung stand am 12.12 2025 der Antrag der WIR-Fraktion zur Einstellung der Klage im Zusammenhang mit der Windkraftplanung auf der Tagesordnung. Der Antrag wurde am Ende mit großer Mehrheit abgelehnt.

Aus Sicht von Bündnis 90/Die Grünen war diese Debatte wichtig – nicht wegen der Klage selbst, sondern weil sie Gelegenheit bot, die vielen Missverständnisse rund um das Thema EU-Vergaberecht, Konzessionsvergabe und Ausschreibung endlich verständlich aufzuklären.

Verwirrung durch große Begriffe

In der Begründung des WIR-Antrags wurde mehrfach der Eindruck erweckt, das Verfahren sei hochkomplex, teuer und durch europäisches Vergaberecht nahezu blockiert. Begriffe wie „Konzessionsvergabe“ und „europaweite Ausschreibung“ wirken auf viele Menschen abschreckend – und genau hier setzte die Rede der Grünen an.

In ihrer Rede nahm die grüne Gemeindevertreterin Daniela Dalpke die Bürgerinnen und Bürger Schritt für Schritt mit durch die zentralen Behauptungen, die seit Monaten im Raum stehen – und stellte sie den tatsächlichen Fakten gegenüber

Klar herausgearbeitet wurde:

  • Eine europaweite Ausschreibung ist nicht erforderlich.
    Sowohl der Hessische Städte- und Gemeindebund (HSGB) als auch die LandesEnergieAgentur Hessen (LEA) stellen klar: Die Verpachtung von Gemeindeflächen für Windkraft fällt nicht unter das EU-Vergaberecht. Eine Veröffentlichung in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) genügt – sie ist automatisch europaweit sichtbar, ohne ein EU-Vergabeverfahren auszulösen.
  • Es liegt keine Baukonzession vor.
    Eine solche setzt voraus, dass die Kommune die technische Bauweise maßgeblich vorgibt. Der von der Gemeindevertretung beschlossene Kriterienkatalog enthält jedoch keine technischen Vorgaben, sondern politische Ziele wie Abstände, Beteiligungsmodelle und Sicherheitsaspekte – exakt so, wie es die LEA empfiehlt.
  • Der oft genannte Schwellenwert greift nicht.
    Er ist nur relevant, wenn zuvor überhaupt eine Baukonzession vorliegt. Da diese Voraussetzung in Roßdorf nicht erfüllt ist, entfällt auch jede Schwellenwert-Argumentation.
  • Der Kriterienkatalog ist nicht „zu komplex“.
    Er enthält bewusst keine Bauanweisungen oder technischen Spezifikationen und orientiert sich an bewährter Praxis anderer Kommunen.
  • Die Akteneinsicht zeigt keine intensive Bearbeitung.
    Der von der CDU initiierte Akteneinsichtsausschuss kam fraktionsübergreifend zu dem Ergebnis, dass sich in den Akten keine nachvollziehbaren Gründe für die lange Verzögerung finden.

Eine sachliche Debatte – mit klarem Ergebnis

Auch andere Fraktionen leisteten in der Debatte wichtige Beiträge und beleuchteten das Thema aus unterschiedlichen Blickwinkeln. In der Summe ergab sich so ein rundes Bild, das den Bürgerinnen und Bürgern die Argumente gut nachvollziehbar machte.

Am Ende stand ein eindeutiges Ergebnis:
Der Antrag der WIR-Fraktion wurde mit großer Mehrheit abgelehnt (3 Ja-Stimmen, 24 Gegenstimmen).

Fazit aus grüner Sicht

Für Bündnis 90/Die Grünen ist klar:
Die Herausforderungen bei der Windkraft in Roßdorf entstehen nicht durch EU-Recht, nicht durch den Beschluss der Gemeindevertretung und nicht durch einen „zu komplexen“ Kriterienkatalog. Sie entstehen dadurch, dass ein klarer Beschluss bislang nicht umgesetzt wurde.

Die Debatte hat gezeigt: Wenn man die Unterlagen liest und die Begriffe entwirrt, wird deutlich, wie einfach das Verfahren eigentlich sein könnte. Genau dieses Licht ins Dunkel zu bringen, war Ziel der Rede – und das ist in dieser Sitzung gelungen.

Daniela Dalpke und das Redaktionsteam

 

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