Seit der Gemeindevertretersitzung am 29. Juni wird das Thema „wiederkehrende Straßenbeiträge“ in Roßdorf und Gundernhausen vielerorts in unserer Gemeinde diskutiert. Da wir mehrfach darauf angesprochen wurden und die zum Teil hitzigen Diskussionen hierzu in einschlägigen sozialen Netzwerken verfolgt haben, möchte ich mit diesem Artikel gerne die Faktenlage darstellen und so idealerweise für mehr Klarheit bei der Meinungsbildung sorgen.
Grundsätzlich muss man festhalten, dass es nicht neu ist, dass Grundstückseigentümer bei grundhaften Straßenerneuerungen zu sogenannten „Straßenbeiträgen“ herangezogen werden. Eine grundhafte Straßenerneuerung liegt vor, wenn eine verschlissene Teileinrichtung einer bereits in früheren Jahren/Jahrzehnten erstmals hergestellten Straße, nach Ablauf einer Frist (= Nutzungsdauer) komplett erneuert wird. Die derzeitige Satzung der Gemeinde Roßdorf sieht vor, dass die Gemeinde einen Teil der Kosten (75%) der Erneuerungsmaßnahmen von Straßen auf die direkt betroffenen Grundstückseigentümer umlegt. In diesem Fall kommen auf einen Eigentümer vier- bis fünfstellige Beiträge mit sofortiger Zahlungsfälligkeit zu. Wer das Geld nicht aufbringen kann, muss einen Kredit aufnehmen.
Diese Alternative hierzu heißt „wiederkehrender Straßenbeitrag“. Seit dem 1. Januar 2013 lässt das Hessische Gesetz über kommunale Abgaben auch eine solidarische Umlegung von Kosten solcher Maßnahmen auf ganze Ortsteile (nicht jedoch auf das gesamte Gemeindegebiet) zu. Eine mögliche Aufteilung in notwendige Abrechnungsgebiete könnte beispielsweise anhand der Ortsteile Roßdorf und Gundernhausen erfolgen. Das wäre fair und den jeweiligen Ortsgrößen angemessen. Hierdurch könnte der Beitragssatz jährlich wiederkehrend erhoben werden – erste Nennungen sprechen von Beträgen zwischen 100-200 Euro. Wiederkehrende Straßenbeiträge entbinden die Gemeinde aber keinesfalls von den Kosten die auch der aktuellen Umlegung zu Grunde liegen. Wie bisher müsste die Gemeinde ihren Kostenanteil von mind. 25% aufbringen. Der wiederkehrende Straßenbeitrag darf zudem nur zweckgebunden verwendet werden und führt so auch nicht zu einer „willenlosen Sanierungswut“ wie in diesem Zusammenhang oft behauptet wird.
Nicht zu verwechseln sind Straßenbeiträge mit Erschließungsbeiträgen, die (nach wie vor) für die erstmalige Herstellung einer Straße (z.B. in Neubaugebieten) direkt von den Grundstückseigentümern zu tragen sind.
In der Gemeindevertretersitzung am 29. Juni hat die jetzige SPD/CDU-Koalition einen Antrag zur Erstellung einer Satzung zur Einführung wiederkehrender Straßenbeiträge in unserer Gemeinde eingebracht. Eine derartige Satzung definiert, wie die Beiträge erhoben und nach welchem Schema umgelegt werden. Die dabei von der Koalition angedachte „Aufklärung“ auf der jährlichen Bürgerversammlung im November ging uns allerdings nicht weit genug. Da der Erfolg so einer Satzung auch von der frühestmöglichen Einbeziehung der Bürgerinnen und Bürger abhängt, sollte man VOR der Erstellung einer Satzung öffentlich darüber informieren und idealerweise auch diskutieren. Glücklicherweise wurde unser ausdrücklicher Wunsch zu einer separaten Veranstaltung vor weiteren Beschlüssen von der Koalition aufgenommen.
Über eine mögliche gerechtere Lösung nachzudenken, die die langfristige Instandhaltung sichert und die Belastungen gleichmäßig verteilt, ist legitim und positiv. Genau das ist in den Ausschüssen und in der Gemeindevertretersitzung geschehen. Das ganze Thema steht und fällt mit der entsprechenden Satzung – diese muss aber natürlich erst einmal entworfen werden um überhaupt darüber diskutieren und abstimmen zu können.
Ob die grüne Fraktion dieser Satzung dann zustimmt, wird von der Art der Abrechnung abhängen. Grundsätzlich sind wir für eine gleichmäßige und nachvollziehbare Belastung. Im Internet existieren zahlreiche Beispiele wie andere Kommunen das im Detail gelöst haben, da kann sich sicher auch das ein oder andere Koalitionsmitglied noch Anregungen holen.
Für die Grüne Fraktion: Stefan Eichelhardt
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