Im Programm der Roßdörfer Grünen steht, dass wir für bestimmte Projekte wie z.B. die Entwicklung der beiden Ortskerne „eine aktive Beteiligung der Bevölkerung“ anstreben.
Jetzt ist Zeit, ein für Roßdorf geeignetes Modell der Bürgerbeteiligung zu entwickeln. Wie machen das andere? Wir haben uns Heidelberg, Weyarn, und Darmstadt angesehen.
Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist mehr als Informationsveranstaltungen und Mitarbeit einiger Weniger in Kommissionen des Gemeindevorstands, die zudem nach Gesetz hinter geschlossenen Türen tagen müssen.
Einen „Trialog“ nennen das andere Städte und Gemeinden, die für sehr viele kommunale Themen einen strukturierten Beteiligungsprozess umgesetzt haben. Die am „Trialog“ Beteiligten sind die Einwohner, das Parlament und die Verwaltung.
Die Stadt Heidelberg (www.heidelberg.de) macht das seit 2008. Ihr (Parteiloser) Oberbürgermeister wirbt dafür:
„Es ist unsere Aufgabe, Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig und regelmäßig zu informieren und wo gewünscht zu beteiligen. Das gilt auch bei Vorhaben, bei denen dies rechtlich nicht vorgesehen ist. Den Rahmen dafür schaffen die Heidelberger Leitlinien. Sie, die Bürgerinnen und Bürger, erhalten mehr Kompetenzen für die Anregung von Bürgerbeteiligung wie auch für deren konkrete Gestaltung. Dies ersetzt nicht die Entscheidungen der demokratisch gewählten Gremien. Sie bereichern diese jedoch mit Ihrem Sachverstand und Ihren Ideen. Dank der Bürgerbeteiligung haben Sie die Möglichkeit, sich mit unterschiedlichen Interessenlagen auseinanderzusetzen und gemeinsam mit anderen der Frage nachzugehen, was die besten Lösungen für wichtige Fragestellungen unserer Stadt sind“
Dr. Eckart Würzner nennt „Fünf gute Gründe für Bürgerbeteiligung“:
1. Bei der Bürgerbeteiligung arbeiten Bürgerschaft, Verwaltung und Kommunalpolitik eng zusammen
2. Mehr Bürgerbeteiligung bedeutet mehr demokratische Teilhabe.
3. Der Sachverstand von Bürgerinnen und Bürgern kommt den Entscheidungen des Gemeinderats zugute.
4. Bürgerbeteiligung schafft Transparenz, Entscheidungswege werden besser nachvollziehbar.
5. Bürgerbeteiligung schafft Vertrauen.
Das Verfahren ist in jeder Kommune ein wenig anders. Als Grundprinzip gilt aber, dass es ein vom Parlament beschlossenes Verfahren (Heidelberger Leitlinie, Weyarner MITMACH-Satzung, Darmstädter Leitlinien) gibt, und dass das Verfahren im Prinzip für alle anstehenden Projekte der Kommune von Bauleitplanung bis Haushalt angewendet wird.
Die Stadt Darmstadt (www.darmstadt.de) beschreibt das so:
„Worum geht es? Es geht darum, die Bürgerschaft bei Planungen und Vorhaben der Stadt zu beteiligen, bevor politische Entscheidungen getroffen werden. Hierzu werden Angebote wie Werkstätten, Foren, Runde Tische etc. gemacht, um die Planungen zu besprechen und gemeinsam zu gestalten. Die Empfehlungen aus diesen Veranstaltungen werden an die Verantwortlichen weitergegeben. Die Entscheidung über die Berücksichtigung der Ideen und Anregungen aus der Bürgerbeteiligung wird durch den Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung getroffen. Bürgerbegehren und Bürgerentscheide, Baurecht, Proteste und Aktionen von Bürgergruppen bleiben von den Leitlinien unberührt. Dies gilt auch für alle gesetzlich vorgeschriebenen Verfahrensweisen nach dem Baugesetzbuch (BauGB). Die Öffentlichkeitsbeteiligung an der Bauleitplanung (Aufstellung von Bebauungsplänen, Flächennutzungsplanänderungen) wird gemäß den formellen Vorgaben durchgeführt und kann durch zusätzliche Beteiligungsmaßnahmen im Sinne der Leitlinien ergänzt werden.“
Für die Grünen: Frieder Kaufmann

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