Müssen Windräder europaweit ausgeschrieben werden?

Im Akteneinsichtsausschuss der Gemeindevertretung erklärte die Verwaltungsspitze, dass eine europaweite Ausschreibung der geplanten Windräder erforderlich sei.

Wir GRÜNEN sind erstaunt und verständnislos darüber, welche Argumente vorgebracht werden, um den Bau weiterer Windräder in Roßdorf zu verzögern.

Neuestes Gegenargument:

Die Überlassung des Grundstücks im Wald zur Nutzung für die Windkraftanlagen sei eine Konzession, die den europäischen Schwellenwert übersteige. Deshalb müsse eine europaweite Ausschreibung durchgeführt werden, was Geld und Zeit kostet. (Antwort auf die GRÜNE Anfrage zur letzten Gemeindevertretersitzung)“

Die Mehrkosten würden die Gemeinde allerdings nicht betreffen, denn im Kriterienkatalog der Gemeindevertretung wurde beschlossen, an einen Investor zu vergeben, der alle Kosten übernehmen muss.

Kritisch ist der Zeitverlust: Statt den Beschluss der Gemeindevertretung umzusetzen und die Hessische Ausschreibungsdatenbank (HAD) für die Suche nach einem Investor einzuschalten, verstreicht seit mehr als einem Jahr wertvolle Zeit.

Aber vor allem fällt es gar nicht unter das Vergaberecht mit Ausschreibung, wenn die Kommune lediglich ihr Grundstück für die Windenergienutzung bereitstellt.

Es sei denn, sie würde selbst als Bauherrin auftreten, und dem Investor enge Vorschriften über die Bauausführung machen.

Wir GRÜNEN haben nachgefragt, ob die Gemeinde die Windräder selbst bauen will. Nein, will sie nicht, war die Antwort. Auch eine Mehrheit in der Betreibergesellschaft wird nicht angestrebt. Deshalb entsteht auch keine Ausschreibungspflicht. Diese Information findet sich bei der im Auftrag des Landes Hessen arbeitenden LandesEnergieAgentur Hessen (LEA) nachzulesen im „Leitfaden Vergaberecht und Wertfindung bei kommunalen Flächen beim Bau von Windenergieanlagen“.

Den Beweis liefert die Bilanz der Windkraft in Hessen: Von den 1.188 Windkraftanlagen wurde nach Kenntnis der LEA keine einzige nach Europarecht ausgeschrieben.

Weil es schlicht unnötig ist. Auch für die aktuell 91 in Hessen genehmigten Neuanlagen gilt das. Nur Roßdorf soll da eine Ausnahme sein?

Warum die Gemeinde sich immer noch nicht in der Hessischen Ausschreibungsdatenbank (HAD) mit dem Projekt Windkraftanlagen registriert hat, verstehen wir nicht. In den Akten findet sich kein Vermerk über eine Kontaktaufnahme der Gemeinde mit der LEA und der HAD.

Das Klima ändert sich mittlerweile bedenklich. Wir haben keine Zeit zu verlieren, um uns anzupassen. Dazu gehört die lokale Erzeugung regenerativer Energie als Alternative zu fossilen Brennstoffen. Gleichzeit kann die Gemeinde durch die Verpachtung des Grundstücks und eine Beteiligung an den Einnahmen aus dem erzeugten Strom Geld für die angespannte Haushaltskasse generieren.

Und bürgerfreundliche Projekte anpacken, die aus Geldgründen immer wieder rausgeschoben werden müssen.

Für die GRÜNEN Frieder Kaufmann und Redaktion

 

 

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