Der Gemeindevertretung lag im Dezember der Bebauungsplan „Schreinergasse“ vor. Eigentlich gut, aber er enthält eine unnötige Einschränkung zur Nutzung der Solarenergie.
Die Anforderungen an Wohnen haben sich in vielerlei Hinsicht geändert. Im alten Ortskern stehen Häuser und Wohnungen leer. Hinzu kommt, dass der Wohnraumbedarf in unserer Region steigt.
Dafür kann neues Bauland ausgewiesen werden. Dies bedeutet aber den Verlust von unbebauter Landschaft, Versiegelung und zunehmender Vergrößerung der Orte. Eine Alternative dazu ist die Verdichtung in den bestehenden Wohngebieten. Dies bedeutet eine Veränderung in den betreffenden engen Straßen, insbesondere mehr Verkehr. Beide Möglichkeiten und deren Folgen müssen abgewogen werden.
Wir GRÜNEN befürworten durchaus eine moderate Verdichtung der Bebauung in den Ortsteilen, wo es hinpasst sowie auch eine moderate Erweiterung der Wohnbebauungsfläche.
Diese Erweiterung ist insbesondere für Mehrfamilienhäuser mit bezahlbaren Mieten notwendig.
Bauliche Veränderungen in Bezug auf die bebaubare Grundstücksfläche und der Art der Gebäude müssen genehmigt werden. Im alten Ortskern richtet sich das meist nach der umliegenden vorhandenen Bebauung (§ 34 Baugesetzbuch) oder es wird ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt.

Der Gemeindevertretung wurde ein solcher „Bebauungsplan Schreinergasse“ vorgelegt, in dem es um den Abriss zweier alter Gebäude und dem Neubau in veränderten Bebauungsfläche ging
Dabei sind wir bei den Regelungen zur Gestaltung der Dachlandschaft auf eine aus unserer Sicht nicht begründete Einschränkung der Solarenergienutzung gestoßen.
„Solarenergieanlagen sollen auf Dächern nur erlaubt sein, wenn sie von der Straße aus nicht sichtbar“ sind.
So steht es in der Satzung. Was soll das?
Solche Einschränkungen müssen begründet werden. Selbst wenn in vergangenen Jahren dem traditionellen Aussehen der Dachlandschaft ein großer Wert beigemessen wurde, ist dies bei neuen Bebauungen seit der Energiewende nicht mehr zeitgemäß. Warum sollen ausgerechnet bei der Energienutzung den Besitzern Einschränkungen aufgegeben werden?
Gerade bei Neubauten ist es viel kostengünstiger Solaranlagen und Photovoltaik gleich mit einzuplanen.
Leider haben nach der Diskussion die anderen Parteien unseren Antrag abgelehnt, diese Einschränkung aus dem Bebauungsplan rauszulassen.
Wir werden andere ältere Bebauungspläne durchforsten, ob eine solche einschränkende Regelung vorliegt und prüfen wie man die Gestaltungssatzungen ändern kann.
(Fortuna Marx)

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